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Beglaubigung der Übersetzung einer Kollegin, taucht ihr Name auf?
Автор темы: Kerstin_S
Kerstin_S
Kerstin_S
Германия
Local time: 22:59
испанский => немецкий
+ ...
May 15, 2014

Hallo liebe Kollegen,
ich möchte eine Übersetzung beglaubigen, die eine (noch nicht beeidigte) Kollegin angefertigt hat.
Jetzt meine Frage: Muss im Beglaubigungsvermerk irgendwo ihr Name auftauchen, bzw. darf ich ihn irgendwo vermerken? Schließlich hat sie die ganze Arbeit erledigt.
Viele Grüße aus Bayern
Kerstin


 
Max Chernov
Max Chernov
Россия
Local time: 00:59
русский => немецкий
+ ...
Wieso kümmern gerade Sie sich um Ihre Kollegin? May 16, 2014

Fragen Sie lieber den beglaubigenden Notar, er erklärt alles selber.

 
Gudrun Wolfrath
Gudrun Wolfrath  Identity Verified
Германия
Local time: 22:59
английский => немецкий
+ ...
Anderer Leute Übersetzungen beglaubige ich nie, May 16, 2014

da ich dann haften müsste und demzufolge alles vorher überprüfen müsste.

Auch wenn die vorgelegte Arbeit noch so gut ist, kein Mensch ist unfehlbar.

Und ich denke, dass nur der Name der beglaubigenden Person auftaucht, alles andere wäre auch nur verwirrend.


 
Regina Seelos (X)
Regina Seelos (X)  Identity Verified
Германия
Local time: 22:59
немецкий => английский
+ ...
Es erscheint nur der Name des beglaubigenden Übersetzers May 16, 2014

Hallo Kerstin,

hin und wieder kommt es vor, dass ich Übersetzungen für einen anderen Kollegen beglaubige. Da die Übersetzungen aber in meinem Namen beglaubigt werden, muss ich diese vorher prüfen und notfalls berichtigen. Egal wie gut ich den Kollegen kenne. Deshalb berechne ich dann auch die dafür notwendige Zeit. Der Name des eigentlichen Übersetzers taucht nirgends auf, weil das nicht entscheidend ist. Es ist nur entscheidend, wer dafür "bürgt".

Viele Grüße
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Hallo Kerstin,

hin und wieder kommt es vor, dass ich Übersetzungen für einen anderen Kollegen beglaubige. Da die Übersetzungen aber in meinem Namen beglaubigt werden, muss ich diese vorher prüfen und notfalls berichtigen. Egal wie gut ich den Kollegen kenne. Deshalb berechne ich dann auch die dafür notwendige Zeit. Der Name des eigentlichen Übersetzers taucht nirgends auf, weil das nicht entscheidend ist. Es ist nur entscheidend, wer dafür "bürgt".

Viele Grüße
Regina
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Jaromír Rux
Jaromír Rux  Identity Verified
Чехия
Local time: 22:59
Член ProZ.com c 2009
немецкий => чешский
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Tschechien May 16, 2014

In Tschechien wäre es eindeutig eine Verletzung des Gesetzes.

 
Max Chernov
Max Chernov
Россия
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русский => немецкий
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In Russland geht es schon. May 16, 2014

Aber die Formel muss anders lauten, ungefähr so: hiermit beglaubige ich (Name, Vorname) die Echtheit der Unterschrift des mir in Person bekannten Übersetzers (Name, Vorname des Kollegen). Übersetzer Ru-De (Unterschrift). Notar (Unterschrift).

 
Rolf Keller
Rolf Keller
Германия
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английский => немецкий
Kein "Muss", aber ein "Sollte nicht" May 16, 2014

Kerstin_S wrote:
Jetzt meine Frage: Muss im Beglaubigungsvermerk irgendwo ihr Name auftauchen, bzw. darf ich ihn irgendwo vermerken?


Dass es da kein "Muss" gibt, sagt einem die Logik:
Eine Beglaubigung ist schließlich keine TÜV-Untersuchung eines Autos, bei der natürlich nicht jede Schraube geprüft wird, weil sich der Prüfer auf die meisten Dinge verlassen darf und muss. Eine Beglaubigung bedeutet, dass die beglaubigende Person sich nach bestem Wissen und Gewissen zu 100,000000 % sicher ist. Was soll da dann noch die Angabe, dass irgendeine andere Person angeblich derselben Meinung gewesen sei? Das ist ohnehin nur eine Behauptung, denn diese andere Person unterschreibt ja nicht. Tatsächlich feht dann auch noch jeder Hinweis auf eine nachgewiesene Kompetenz dieser Person, de facto ist sie sogar anonym, wenn man nicht zusätzlich Adresse, Geburtsdatum usw. angibt.

Schließlich hat sie die ganze Arbeit erledigt.


Meinst du das wirklich so, wie es formuliert ist? Es geht doch allein um juristische Aspekte, nicht um die Frage, wer den schönen Geburtstagskuchen gebacken hat.

Jedenfalls: Wenn es kein Muss gibt, fragt man besser nicht nach dem Darf, sondern danach, ob man es tun sollte. Was denkt sich der Empfänger wohl? "Ach, diese Frau tütet vielleicht nur um. Dann werden wir sie besser nicht mehr beauftragen, wer weiß, was die so alles schnell mal einfach nur abstempelt, wenn es eilig ist?"

Ob man überhaupt solche Arbeiten weitervergeben sollte, ist natürlich eine ganz andere Frage. Bei einer einseitigen Geburtsurkunde mag das noch angehen, aber bei einem mehrseitigen, nicht ganz einfachen juristischen Schriftstück eher nicht, eben wegen der Verantwortung.


 
Kerstin_S
Kerstin_S
Германия
Local time: 22:59
испанский => немецкий
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Автор темы
Vielen Dank May 16, 2014

Hallo Kollegen,
vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Um Missverständnisse zu vermeiden:

Dass es in Bayern erlaubt ist, fremde Übersetzungen zu beglaubigen, weiß ich schon sicher. In der Regelung für Bayern zu Beglaubigten Übersetzungen steht unter 24.6:
"Der Dolmetscher (Übersetzer) kann eine ihm zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegte Übersetzung als richtig und vollständig befinden. Hierbei finden die Punkte 24.3, 24.4
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Hallo Kollegen,
vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Um Missverständnisse zu vermeiden:

Dass es in Bayern erlaubt ist, fremde Übersetzungen zu beglaubigen, weiß ich schon sicher. In der Regelung für Bayern zu Beglaubigten Übersetzungen steht unter 24.6:
"Der Dolmetscher (Übersetzer) kann eine ihm zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegte Übersetzung als richtig und vollständig befinden. Hierbei finden die Punkte 24.3, 24.4 und 24.5 entsprechend Anwendung."
Das ist also nicht das Problem. Es gibt nur keine genaue Erläuterung (auch nicht unter 24.3, 24.4 und 24.5), ob und wie sich das auf den Bestätigungsvermerk auswirkt.

Und es ist wohl selbstverständlich, dass ich nur Übersetzungen beglaubige, die ich überprüft habe und derer ich mir zu 100% sicher bin. Es handelt sich übrigens "nur" um eine Heiratsurkunde.

Desweiteren habe nicht ich den Auftrag der Übersetzung weitergegeben, sondern es war andersrum. Eine Freundin, selbst auch staatlich geprüfte Übersetzerin und mit Schulungen in Urkundenübersetzungen, hat noch keine Beeidigung und bat mich deswegen um Hilfe.
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Concer (X)
Concer (X)
Германия
Local time: 22:59
немецкий => русский
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Aber May 16, 2014

damit beglaubigen Sie auch keine Übersetzung.

Max Chernov wrote:
Aber die Formel muss anders lauten, ungefähr so: hiermit beglaubige ich (Name, Vorname) die Echtheit der Unterschrift des mir in Person bekannten Übersetzers (Name, Vorname des Kollegen). Übersetzer Ru-De (Unterschrift). Notar (Unterschrift).


 
Max Chernov
Max Chernov
Россия
Local time: 00:59
русский => немецкий
+ ...
Genau May 16, 2014

Concer wrote:

damit beglaubigen Sie auch keine Übersetzung.

Max Chernov wrote:
Aber die Formel muss anders lauten, ungefähr so: hiermit beglaubige ich (Name, Vorname) die Echtheit der Unterschrift des mir in Person bekannten Übersetzers (Name, Vorname des Kollegen). Übersetzer Ru-De (Unterschrift). Notar (Unterschrift).


In diesem Fall tritt der Übersetzer als ein Notar auf, der die Echtheit der Unterschrift des ihm bekannten Übersetzers beglaubigt, nichts mehr. Und der Notar schliesslich beglaubigt auch keine Übersetzungen, sondern nur die Echtheit der Unterschrift des ihm erschienenen Übersetzers mit einem Diplom, den er dann in seinem Registerbuch, wie es sich gehört, registriert. Der Übersetzer kann nicht etwa die Richtigkeit der Übersetzung beglaubigen, obschon er sieht, wie auch ich mehrmals gesehen habe, einige Fehler im Text, die korrigiert werden können.


 
Rolf Keller
Rolf Keller
Германия
Local time: 22:59
английский => немецкий
In Bayern geforderter Bestätigungsvermerk May 16, 2014

Kerstin_S wrote:
In der Regelung für Bayern zu Beglaubigten Übersetzungen steht unter 24.6:
"Der Dolmetscher (Übersetzer) kann eine ihm zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegte Übersetzung als richtig und vollständig befinden. Hierbei finden die Punkte 24.3, 24.4 und 24.5 entsprechend Anwendung."
Das ist also nicht das Problem. Es gibt nur keine genaue Erläuterung (auch nicht unter 24.3, 24.4 und 24.5), ob und wie sich das auf den Bestätigungsvermerk auswirkt.


Wenn man diese Punkte mit Juristenaugen liest, bleiben da eigentlich keine Fragen offen: Der Wortlaut des Bestätigungsvermerks ist genau vorgeschrieben ("Der Bestätigungsvermerk lautet: ...").


 
Richard Schneider (X)
Richard Schneider (X)  Identity Verified
Германия
английский => немецкий
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Eine "beglaubigte" Übersetzung hat nichts mit einer notariellen Beglaubigung zu tun May 16, 2014

Hier reden die deutschen und die russischen bzw. tschechischen Diskussionsteilnehmer aneinander vorbei. Deshalb eine kurze Erläuterung:

Wenn in Deutschland von einer "beglaubigten Übersetzung" die Rede ist, dann hat dies mit einer Beglaubigung im juristischen Sinn NICHTS zu tun. Die Bezeichnung "Beglaubigung" ist im Zusammenhang mit Übersetzungen grundsätzlich falsch und irreführend und deshalb in einigen Bundesländern ausdrücklich verboten.

Unter einer "beglaubi
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Hier reden die deutschen und die russischen bzw. tschechischen Diskussionsteilnehmer aneinander vorbei. Deshalb eine kurze Erläuterung:

Wenn in Deutschland von einer "beglaubigten Übersetzung" die Rede ist, dann hat dies mit einer Beglaubigung im juristischen Sinn NICHTS zu tun. Die Bezeichnung "Beglaubigung" ist im Zusammenhang mit Übersetzungen grundsätzlich falsch und irreführend und deshalb in einigen Bundesländern ausdrücklich verboten.

Unter einer "beglaubigten Übersetzung" versteht man in Deutschland eine Übersetzung (in der Regel von Urkunden), bei der der gerichtlich vereidigte Übersetzer eigenverantwortlich eine "Bescheinigung" oder "Bestätigung" darüber ausstellt, dass die Übersetzung "vollständig und richtig" ist.

Diese Bescheinigung/Bestätigung erfolgt mit einem unter die Übersetzung gesetzten Hinweis ("Beglaubigungsformel"), einem speziellen Rundstempel sowie der Unterschrift des Übersetzers.

Der Wortlaut der "Beglaubigungsformel" und des Stempels ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber jeweils genau vorgegeben.

In Rheinland-Pfalz lautet die "Beglaubigungsformel" zum Beispiel: "Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung des mir in Kopie/als beglaubigte Kopie/als Original vorgelegten, in russischer Sprache abgefassten Dokumentes (2 Seiten) wird bestätigt." Darunter folgen dann Ort, Datum und Unterschrift.

Auf dem Stempel steht außer dem Namen der Übersetzerin zum Beispiel: "Vom Präsidenten des Landgerichts Landau in der Pfalz ermächtigte Übersetzerin der russischen Sprache für gerichtliche Angelegenheiten in Rheinland-Pfalz." (Verschiedene Muster für Dolmetscherstempel finden sich hier: http://www.stempelmaster.de/ki.php/alle-Muster-125.html )

Gerichtlich vereidigte Übersetzer (auch als "gerichtlich ermächtigt", "beeidigt", "beeidet" oder "öffentlich bestellt" bezeichnet) dürfen solche Übersetzungen mit Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit eigenverantwortlich ausstellen. Sie benötigen dazu keinerlei weitere Hilfe durch Juristen wie etwa Anwälte oder Notare.

Weil Übersetzer grundsätzlich nichts beglaubigen, sondern nur die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eigenen Übersetzungen bestätigen oder bescheinigen dürfen, können sie selbstverständlich auch keine Unterschriftsbeglaubigungen oder sonstigen notariellen Akte vornehmen.

In anderen europäischen und außereuropäischen Ländern sind die Urkundenübersetzung und die Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung völlig anders geregelt und mit den Vorschriften in Deutschland nicht vergleichbar.

Deswegen und wegen der in Deutschland leider auch von Richtern und Anwälten verwendeten unzutreffenden und juristisch falschen Bezeichnung "Beglaubigung" kommt es immer wieder zu Missverständnissen.

[Bearbeitet am 2014-05-16 14:49 GMT]

[Bearbeitet am 2014-05-16 14:51 GMT]

[Bearbeitet am 2014-05-16 14:52 GMT]
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reinhard-kiel
reinhard-kiel
Германия
Local time: 22:59
Du allein bestätigst (und haftest) May 16, 2014

Kerstin_S wrote:

Hallo liebe Kollegen,
ich möchte eine Übersetzung beglaubigen, die eine (noch nicht beeidigte) Kollegin angefertigt hat.
Jetzt meine Frage: Muss im Beglaubigungsvermerk irgendwo ihr Name auftauchen, bzw. darf ich ihn irgendwo vermerken? Schließlich hat sie die ganze Arbeit erledigt.
Viele Grüße aus Bayern
Kerstin


Hallo Kerstin,

nein, Du beglaubigst die Übersetzung nicht (siehe voriger Beitrag).

Du bestätigst die Vollständigkeit und Richtigkeit, nachdem Du beides überprüft hast. Den Namen der Übersetzerin nennst Du dabei nicht, Du bist die einzige die namentlich auftaucht.

Nach der Bestätigung bist Du auch die einzige, die dafür haftet. Nach der Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit haftest Du als Übersetzerin und niemand sonst. Deshalb taucht auch kein anderer Name auf. Die "Arbeit" (Bestätigung) machst Du alleine.


 
Gudrun Wolfrath
Gudrun Wolfrath  Identity Verified
Германия
Local time: 22:59
английский => немецкий
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In Bayern z. B. lautet das so: May 16, 2014

Als vom Präsidenten des Landgerichts München öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die englische und französische Sprache bestätige ich: Vorstehende Übersetzung der mir im Original vorgelegten, in englischer Sprache abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig.

München, 16.05.2014


 
Maxi Schwarz
Maxi Schwarz  Identity Verified
Local time: 15:59
немецкий => английский
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Aehnlichkeit May 16, 2014

In Canada hat man etwas Aehnliches mit "certified translators". Ich kann meine Stempel nicht auf die Uebersetzung eines anderen Uebersetzers setzen, denn der Stempel bedeutet dass ich --- die "certified" Uebersetzerin --- die Uebersetzung gemacht haben, und auch, dass ich fuer die Richtigkeit usw. hafte. Danach (wie im deutschen System) braucht man keinen Notar. Da der Stempel andeutet, dass die Arbeit von mir gemacht worden ist, kann sie nicht auf die Arbeit von einem andere Uebersetzer gese... See more
In Canada hat man etwas Aehnliches mit "certified translators". Ich kann meine Stempel nicht auf die Uebersetzung eines anderen Uebersetzers setzen, denn der Stempel bedeutet dass ich --- die "certified" Uebersetzerin --- die Uebersetzung gemacht haben, und auch, dass ich fuer die Richtigkeit usw. hafte. Danach (wie im deutschen System) braucht man keinen Notar. Da der Stempel andeutet, dass die Arbeit von mir gemacht worden ist, kann sie nicht auf die Arbeit von einem andere Uebersetzer gesetzt werden.

Allerdings kann man eine Uebersetzung revisieren, und durch die Korrektur besteht dann eine "neue" Uebersetzung. Ich glaube, dass der beeidigte (oder hier "certified") Uebersetzer dann seinen Stempel auf seine "eigene" Uebersetzung setzen darf. Das ist dann nicht mehr die Uebersetzung des anderen Uebersetzers. Auf jeden Fall haften wir fuer die Uebersetzung, und wenn es die Arbeit von jemanden anders ist, wird das kitzlig.

(Da ich deutsch => englisch uebersetze schreibe ich meist nicht auf deutsch. Die Uebung fehlt hier.)
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Beglaubigung der Übersetzung einer Kollegin, taucht ihr Name auf?






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