Страниц в теме: [1 2] > | Neues zur e-Rechnungspflicht Автор темы: TextLoft (X)
| TextLoft (X) Германия Local time: 13:26 немецкий => французский + ...
Liebe Kollegen,
ich habe mich mittlerweile umgesehen und Kontakt zu einigen Anbietern von entsprechenden Programmen aufgenommen und kann hier eine kleine Zusammenfassung geben, die vielleicht für den einen oder den anderen hilfreich sein kann.
Zervant
Sehr übersichtliche, sympathische und leichtverständliche Oberfläche, flexible Einstellungen, aber keine Möglichkeit, e-Rechnungs-Eingang zu verwalten, da es kein Buchhaltungsprogramm ist. Ein Modul ist angedach... See more Liebe Kollegen,
ich habe mich mittlerweile umgesehen und Kontakt zu einigen Anbietern von entsprechenden Programmen aufgenommen und kann hier eine kleine Zusammenfassung geben, die vielleicht für den einen oder den anderen hilfreich sein kann.
Zervant
Sehr übersichtliche, sympathische und leichtverständliche Oberfläche, flexible Einstellungen, aber keine Möglichkeit, e-Rechnungs-Eingang zu verwalten, da es kein Buchhaltungsprogramm ist. Ein Modul ist angedacht, wann steht aber in den Sternen.
easybill Basic
Rechnungsvorlagen können in mehreren Sprachen hinterlegt werden.
Getrennte Rechnungsnummernkreise nicht möglich.
lexoffice
EU-Rechnung nur im teuersten Paket für über 400,00/Jahr.
sevdesk
Relativ flexibel, aber der akzeptable Grundpreis von 127,00/Jahr täuscht. Viele „Kleinigkeiten“, die dem Anpassen der Rechnungsvorlagen dienen – zum Beispiel wenn der Kunde hier besondere Formanforderungen hat –, kosten extra (bis zu 5,--/Kleinigkeit und Monat, das summiert sich schnell und schreckt mich ein wenig ab). Ein einmaliger „Einrichtungstermin“ von über 58,00 muss offenbar auch dazu gerechnet werden.
Ob die Artikelbezeichnungen sich flexibel eingeben lassen, habe ich noch erfragt und werde berichten.
Papierkram
Im CSS-Editor ist es möglich, die festen Texte in einer beliebigen Sprache selbst und so eine neue Vorlage zu generieren. Pauschale und Festpreishonorare können allerdings nicht eingegeben werden, nur Einheiten.
Fastbill Solo
scheint einfach zu bedienen sein und kostet nur 128,--/Jahr. Rechnungsvorlagen sind aber nur in deutscher und englischer Sprache möglich, man kann aber mit Mehrarbeit eine individuelle Rechnung konfigurieren und so einen Rechnungstext in einer anderen Sprache erzwingen. Getrennte Rechnungsnummernkreise nicht möglich, es gibt 20% Rabatt für das Buchen einer zweiten Lizenz.
b2brouter
Sehr viele Funktionen verfügbar, allerdings wird eine revisionssichere Archivierung nur in den beiden teuersten Paketen angeboten, also ab mindestens 357,-- und mehr.
Ich warte noch auf Rückmeldungen von 5 weiteren und werde berichten.
Liebe Grüße ▲ Collapse | | |
Probieren Sie Odoo aus, das Buchhaltungsmodul ist kostenlos.
... See more | | | TextLoft (X) Германия Local time: 13:26 немецкий => французский + ... Автор темы
Vielen herzlichen Dank.
Sie haben es mit Ihren Fachkenntnissen in Buchhaltung und IT natürlich etwas besser. Ich gebe zu, ich verstehe da nicht unbedingt alles und kann so auf die Schnelle nicht sehen, ob alle Funktionen, die ich brauche, da sind (zwei getrennte Rechnungsnummernkreise zum Beispiel) oder ob die DSGVO ein Problem darstellen könnte, aber ich werde versuchen, mich eingehender damit zu beschäftigen. Wie ist der Support bei Odoo?
| | | TextLoft (X) Германия Local time: 13:26 немецкий => французский + ... Автор темы Weitere Punkte, auf die Übersetzer bei den e-Rechnungs-Software achten müssen | Aug 10 |
Liebe Kollegen,
worauf wir bei der Wahl einer e-Rechnungssoftware auch achten müssen: Durch Rücksprachen mit verschiedenen Anbietern wird einem klar, wie "außerhalb der Normalität" der Buchhaltungswelt unsere Branche offenbar ist.
Neben der Tatsache, dass nicht alle Programme die Möglichkeit anbieten, außerhalb der üblichen Einheiten (also Wort/Zeile/Stunde/Mindestsatz/Seite) einmalige Festpreise für ein bestimmtes Projekt zu erfassen, scheinen einige sogar so unflexib... See more Liebe Kollegen,
worauf wir bei der Wahl einer e-Rechnungssoftware auch achten müssen: Durch Rücksprachen mit verschiedenen Anbietern wird einem klar, wie "außerhalb der Normalität" der Buchhaltungswelt unsere Branche offenbar ist.
Neben der Tatsache, dass nicht alle Programme die Möglichkeit anbieten, außerhalb der üblichen Einheiten (also Wort/Zeile/Stunde/Mindestsatz/Seite) einmalige Festpreise für ein bestimmtes Projekt zu erfassen, scheinen einige sogar so unflexibel zu sein, dass es nicht möglich ist, unbegrenzt verschiedene Preise für eine Einheit einzugeben. An meinem persönlichen Beispiel: Ich habe mit unterschiedlichen Kunden unterschiedliche Preise/Wort vereinbart und die Sprachrichtung hat auch einen Einfluss. Insgesamt arbeite ich also mit 14 verschiedenen Wortpreisen. Das ist in einigen Software offenbar nicht ohne Weiteres gegeben. Ich hielt es nicht für möglich, aber es ist so. "Normalerweise hat man einen Preis pro Artikel oder aber bei Dienstleistungen einen Preis pro Einheit" wurde mir da gesagt.
Ich gehe es so an Euch weiter. Darauf müssen wir also auch achten.
Viele Grüße ▲ Collapse | |
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TextLoft (X) Германия Local time: 13:26 немецкий => французский + ... Автор темы
Lässt sich die Oberfläche auf Deutsch umschalten?
| | | Odoo ist eine moderne Buchhaltungssoftware | Aug 10 |
TextLoft wrote:
Wie ist der Support bei Odoo?
Odoo ist eine moderne Buchhaltungssoftware. So organisiert, dass Sie Ihre Arbeit anders erleben und den Frust über langsame Schnittstellen, überquellende E-Mail-Postfächer und endlose Daten vermeiden können.
https://www.odoo.com/de_DE/app/accounting
Welche Art von Support ist inbegriffen?
Welche Art von Support ist nicht inbegriffen?
https://www.odoo.com/de_DE/help
Und YouTube, LinkedIn, Facebook,...und Odoo Partners.
Milan | | | TextLoft (X) Германия Local time: 13:26 немецкий => французский + ... Автор темы Wohl ein anderer Ansatz | Aug 10 |
Das ist in der werbende Selbstdarstellung und in der Theorie alles sehr schön, ich meinte eher, wie Ihre persönlichen Erfahrungen damit aussehen. Aber da Sie angesichts Ihres Hintergrunds sicher keine Betreuung für vollkommen unfähige und überforderte Dummies alle fünf Minuten benötigt haben, war die Frage eigentlich nicht ganz klug, das sehe ich ein.
Soweit ich sehen kann, sind die "Partner" (logischerweise, keine Fra... See more Das ist in der werbende Selbstdarstellung und in der Theorie alles sehr schön, ich meinte eher, wie Ihre persönlichen Erfahrungen damit aussehen. Aber da Sie angesichts Ihres Hintergrunds sicher keine Betreuung für vollkommen unfähige und überforderte Dummies alle fünf Minuten benötigt haben, war die Frage eigentlich nicht ganz klug, das sehe ich ein.
Soweit ich sehen kann, sind die "Partner" (logischerweise, keine Frage, es ist auch nicht negativ gemeint!) kostenpflichtig, und wenn man für jede Kleinigkeit Unterstützung braucht (Buchhaltung macht der Steuerberater, weil ich absolut NICHTS, aber auch gar nichts davon verstehe, in IT-Dingen bin ich absolut lernunfähig - nicht unwillig, aber zu meiner Schande wirklich unfähig, kann es vermutlich auch unschön teuer werden.
Milan Condak wrote:
TextLoft wrote:
Wie ist der Support bei Odoo?
Odoo ist eine moderne Buchhaltungssoftware. So organisiert, dass Sie Ihre Arbeit anders erleben und den Frust über langsame Schnittstellen, überquellende E-Mail-Postfächer und endlose Daten vermeiden können.
https://www.odoo.com/de_DE/app/accounting
Welche Art von Support ist inbegriffen?
Welche Art von Support ist nicht inbegriffen?
https://www.odoo.com/de_DE/help
Und YouTube, LinkedIn, Facebook,...und Odoo Partners.
Milan ▲ Collapse | | | Maja_K Германия Local time: 13:26 английский => македонский + ...
TextLoft (X) wrote:
lexoffice
EU-Rechnung nur im teuersten Paket für über 400,00/Jahr.
https://www.lexoffice.de/preise/ --> In Lexoffice sollte man also E-Rechnungen auch mit dem S-Paket erfassen können.
Edit: "E-Rechnungen sind ab dem 01.01.2025 ohne Zusatzkosten in allen Versionen dabei!"
[Edited at 2024-08-24 19:01 GMT] | |
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Nadja Balogh Германия Local time: 13:26 Член ProZ.com c 2007 японский => немецкий + ... Ganz herzlichen Dank... | Aug 27 |
... für das fleißige Recherchieren (und Veröffentlichen).
Ich würde verrückt werden, wenn ich das selber machen müsste! | | | Elke Adams (X) Германия Local time: 13:26 голландский => немецкий + ... Steuerberater ansprechen | Sep 6 |
Liebe Kollegen, mein Steuerberater hat mich darauf hingewiesen, dass bei der e-Rechnungsstellung für uns eine Übergangsfrist bis 2027 besteht. Also erstmal durchatmen. Wir müssen die Dinger nur lesen können. Ansonsten ist er von der Pflicht auch umfasst und bietet seinen Kunden für 10-20 Euro monatlich an, sein Tool mit zu nutzen, das auch ab 01.01.2025. Ich kenne und schätze meinen Steuerberater seit vielen Jahren. Und genau das habe ich von ihm erwartet. Wenn eure Berater das nicht leist... See more Liebe Kollegen, mein Steuerberater hat mich darauf hingewiesen, dass bei der e-Rechnungsstellung für uns eine Übergangsfrist bis 2027 besteht. Also erstmal durchatmen. Wir müssen die Dinger nur lesen können. Ansonsten ist er von der Pflicht auch umfasst und bietet seinen Kunden für 10-20 Euro monatlich an, sein Tool mit zu nutzen, das auch ab 01.01.2025. Ich kenne und schätze meinen Steuerberater seit vielen Jahren. Und genau das habe ich von ihm erwartet. Wenn eure Berater das nicht leisten, solltet ihr wechseln und gezielt nach einem solchen Service fragen. Und auf keinen Fall in teure Einzellösungen investieren, zumal der Übersetzungsmarkt gegen Null tendiert.
Ein Berater, der euch nur auf Pflichten verweist und keine Lösungen bietet, ist kein Berater.
LG Elke
[Bearbeitet am 2024-09-06 16:54 GMT] ▲ Collapse | | | TTilch Local time: 13:26 английский => немецкий + ...
Hallo in die Runde,
ich nutze seit rund 4 Jahren sevDesk.
Eine Erstanpassung war nicht nötig, ich konnte das Logo selbst einbinden und nutze ansonsten eins der vorgeschlagenen Designs für das Angebots-/Rechnungslayout.
Man kann eigene Einheiten wie Wort, Zeile, Mindestpauschale usw. anlegen, wenn einem die vorgegebenen Einheiten nicht genügen.
Man kann auch unterschiedliche Preise festlegen (wobei ich mir nicht die Mühe gemacht habe, alles vorweg zu erfa... See more Hallo in die Runde,
ich nutze seit rund 4 Jahren sevDesk.
Eine Erstanpassung war nicht nötig, ich konnte das Logo selbst einbinden und nutze ansonsten eins der vorgeschlagenen Designs für das Angebots-/Rechnungslayout.
Man kann eigene Einheiten wie Wort, Zeile, Mindestpauschale usw. anlegen, wenn einem die vorgegebenen Einheiten nicht genügen.
Man kann auch unterschiedliche Preise festlegen (wobei ich mir nicht die Mühe gemacht habe, alles vorweg zu erfassen, sondern ich gebe das ggf. bei jeder Rechnung individuell ein; man hat auch die Möglichkeit, eine frühere Rechnung als Vorlage zu verwenden, sodass man nicht jedes Mal alles wieder neu eingeben muss).
Man kann für Kopf-/Fußzeilen auch Vorlagen erstellen.
Die Einarbeitung in das Tool erfordert etwas Zeit, es ist nicht immer alles intuitiv bedienbar.
Der Kontenrahmen Datev03 ist leider nicht vollständig vorangelegt, was mich & meinen Steuerberater nervt, man muss ggf. mithilfe des Steuerberaters zusätzlich benötigte Konten selbst anlegen (können).
sevDesk unterstützt im Gegensatz zu anderen Lösungen wie z. B. LexOffice (das hatte ich auch 3 Monate getestet, taugte für mein Büro aber nicht) keine unterschiedlichen Währungen (das war für mich sehr wichtig, da ich Rechnungen in EUR, USD und SGD schreibe).
Die Software ist teils mehrsprachig einstellbar (z.B. Englisch), u.U. aber nicht komplett übersetzt.
Es gibt eine Schnittstelle, mit der der Steuerberater Daten aus sevDesk in seine Software übertragen kann.
Und ja, sevDesk hat leider die Angewohnheit, für vieles einen kleinen Aufschlag zu verlangen, wie z. B. neuerdings für mehrere Nutzer oder Kostenstellen (falls man diese nutzen können möchte); diese waren zuvor mit im Preis inbegriffen gewesen, jetzt möchten sie dafür extra Geld erhalten.
Zum Angebote-/Rechnungserstellen eignet sich sevDesk recht gut, als Buchhaltungssoftware überzeugt sie mich nicht so sehr. Da war ich mit Sage GS-EAR zufriedener gewesen (aber um dort auch eine Mehrwährungslösung zu bekommen, müsste man die auf Mittelständler ausgerichtete teure und sehr komplizierte Version nutzen, was für mich nicht infrage kommt).
Viele Grüße
Tanja ▲ Collapse | | | DATEV Unternehmen Online | Sep 26 |
Meine Steuerberaterin hat mir DATEV's Unternehmen Online empfohlen und den Zugang für mich eingerichtet. Ich habe es mir kurz angeschaut und fand es auf dem ersten Blick ziemlich eingängig. Sie hat auch Zugriff darauf und ich soll ab Q3 meine Buchhaltungsunterlagen dort für sie hochladen. Das heißt: übernächste Woche kommt der erste Praxistest. | |
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TTilch Local time: 13:26 английский => немецкий + ... Kurzüberblick zur e-Rechnung | Oct 10 |
Kurz für alle, die sich noch nicht mit dem Thema befasst haben.
Diese Termine sollte man kennen:
01.01.2025
Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
Bis 31.12.2026: Papier und PDF-Rechnungen sind weiterhin zulässig.
Bei PDF-Rechnungen muss der Empfänger zustimmen.
Bis 31.12.2027: Papier und PDF-Rechnungen sind nur noch zulässig wenn der Rechnungsempfänger zugestimmt hat und der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz... See more Kurz für alle, die sich noch nicht mit dem Thema befasst haben.
Diese Termine sollte man kennen:
01.01.2025
Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
Bis 31.12.2026: Papier und PDF-Rechnungen sind weiterhin zulässig.
Bei PDF-Rechnungen muss der Empfänger zustimmen.
Bis 31.12.2027: Papier und PDF-Rechnungen sind nur noch zulässig wenn der Rechnungsempfänger zugestimmt hat und der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz von max. 800.000 Euro hat.
Ab 01.01.2028: Ab diesem Zeitpunkt gilt für jeden Unternehmer die E-Rechnungspflicht. Erstellung und Übermittlung sind damit zwingend erforderlich.
- Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung, da sie nicht oder nur eingeschränkt maschinell lesbar ist.
- E-Rechnungen müssen in einem strukturierten, elektronischen Format vorliegen.
- Gültige E-Rechnungsformate sind zum Beispiel ZUGFeRD oder XRechnung.
- Die XRechnung besteht nur aus einer xml-Datei.
- Die ZUGFeRD-Rechnung besteht aus einem Sichtbeleg und der zugehörigen xml-Datei.
- E-Rechnungen können nicht ausgedruckt werden, sondern werden digital archiviert.
(Quelle: https://www.agenda-mandanten.de/e-rechnung/) ▲ Collapse | | | Kostenloser e-Rechnungs-Viewer für die Übergangsfrist | Oct 21 |
Wer die Übergangsfrist ausnutzen möchte und noch Papierrechnungen verschickt oder davon ausgeht, dass die eigenen inländischen Kunden damit einverstanden sind, weiterhin PDF-Rechnungen zu erhalten, kommt - so scheint mir als Laie - erst einmal allein mit einem Programm aus, mit dem etwaige erhaltene e-Rechnungen angezeigt und ausgelesen werden können. Das geht auch kostenlos, zum Beispiel mit ... See more Wer die Übergangsfrist ausnutzen möchte und noch Papierrechnungen verschickt oder davon ausgeht, dass die eigenen inländischen Kunden damit einverstanden sind, weiterhin PDF-Rechnungen zu erhalten, kommt - so scheint mir als Laie - erst einmal allein mit einem Programm aus, mit dem etwaige erhaltene e-Rechnungen angezeigt und ausgelesen werden können. Das geht auch kostenlos, zum Beispiel mit dem Quba-Viewer, https://quba-viewer.org/, den ich heute in einem heruntergeladenen Vortrag des stellvertretenden Leiters des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) kennengelernt habe: https://www.ferd-net.de/upload/PDF/Vortrag-Andreas-Michalewicz-Teil1-E-Rechnung-06062024.pdf
Das Anzeigen der Beispielrechnungen klappt bei mir.
Auf der Homepage von Quba habe ich auch erfahren, dass das angedachte kostenfreie Tool des Bundes für Empfang, Versand und Aufbewahrung von e-Rechnungen nicht kommen wird: Eine Prüfung des Bundesfinanzministeriums habe ergeben, dass ein solches Tool nicht zur Verfügung gestellt werden kann, weil "der Staat nur unter bestimmten Voraussetzungen ein konkurrierendes Angebot zur Privatwirtschaft anbieten darf", so eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU im August (https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012742.pdf). ▲ Collapse | | | Caro64 Германия немецкий => французский + ... Übergangsfristen ... ja, aber ... | Oct 23 |
Dr. Matthias Schauen wrote:
Wer die Übergangsfrist ausnutzen möchte und noch Papierrechnungen verschickt oder davon ausgeht, dass die eigenen inländischen Kunden damit einverstanden sind, weiterhin PDF-Rechnungen zu erhalten
Hallo,
daran wird es eher scheitern. Wenn die Kunden erst einmal merken, dass PDF-Rechnungen nicht mehr von der Vorsteuer abgezogen werden können, dürfte es mit der Übergangsfrist schnell vorbei sein. Wer will schon eine Rechnung akzeptieren, die er - zumindest bei der Vorsteuer - nicht geltend machen kann?
Mein Steuerberater hat mir diese Erklärungen zukommen lassen:
Eine sonstige Rechnung (PDF oder durch Kassensystem erzeugte Rechnung) berechtigt ab dem 01.01.2025 nicht zum Vorsteuerabzug. Sie kann aber durch eine E-Rechnung berichtigt werden, die auf die ursprüngliche Rechnung spezifisch und eindeutig Bezug nimmt, und dadurch zum Ausdruck bringt, dass es sich um eine berichtigte Rechnung handelt. Auch hier ist eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Ausstellung der sonstigen Rechnung möglich.
Gruß
Caro | | | Страниц в теме: [1 2] > | На этом форуме нет отдельного модератора. Если вы хотите доложить о нарушении правил сайта или нуждаетесь в помощи, просим связаться с персоналом сайта » Neues zur e-Rechnungspflicht Protemos translation business management system | Create your account in minutes, and start working! 3-month trial for agencies, and free for freelancers!
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