e-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
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Aug 5

Hallo,

heute bekam ich Post von meinem Steuerberater, der mich auffordert, bis zum 15.08. die Software zu nennen, mit der ich ab dem 01.01.2025 der Pflicht nachkommen werde, e-Rechnungen erhalten, einlesen und archivieren zu können. Ich dachte eigentlich, dass es noch eine Übergangsschonfrist für die Umstellung gäbe, wie man es überall liest, aber sie gilt nicht für den Empfang, sondern nur für das Verschicken von e-Rechnungen - und ist somit de facto nutzlos.

Mi
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Hallo,

heute bekam ich Post von meinem Steuerberater, der mich auffordert, bis zum 15.08. die Software zu nennen, mit der ich ab dem 01.01.2025 der Pflicht nachkommen werde, e-Rechnungen erhalten, einlesen und archivieren zu können. Ich dachte eigentlich, dass es noch eine Übergangsschonfrist für die Umstellung gäbe, wie man es überall liest, aber sie gilt nicht für den Empfang, sondern nur für das Verschicken von e-Rechnungen - und ist somit de facto nutzlos.

Mich würde interessieren, ob Ihr diesbezüglich schon etwas unternommen habt, welche Software Ihr nutzen werdet, und wie Ihr die Vorgehensweise für Auslandsrechnungen in Länder, die eine solche Pflicht nicht haben werden oder noch nicht haben werden, umsetzen werdet. (Ich habe mich zum Beispiel gefragt, wie man laufende Rechnungsnummern mit unterschiedlichen Rechnungsformaten verbinden will. Rechnung in Word schreiben und als PDF abspeichern, wenn der Kunde noch nicht umgestellt hat, wird ja nicht mehr möglich sein, denn die Software weiß dann nichts davon und die laufenden Nummern werden nicht mehr laufend.)

Ich gebe zu, mir hat das Ganze einen ziemlichen Schock versetzt. Ich dachte, ich hätte dank der Übergangsfristen Zeit, mich darum zu kümmern, und nun muss es doch sofort passieren - von den Kosten, die es verursacht, ganz zu schweigen. Die Abos für Software, die auch die Verwaltung von Auslandsrechnungen ermöglichen, scheinen um die 300,--/Jahr zu kosten.

Wie geht es Euch damit? Was habt Ihr unternommen? Welche Software nutzt Ihr oder werdet ihr nutzenß

Liebe Grüße
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Катерина Загранична
 
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Frist bis 2028 Aug 6

Da gibt es offenbar eine Übergangsfrist, das muss nicht bis zu diesem Termin umgesetzt sein. Für die Erstellung gibt es zahlreiche Tools, die im Abo recht preiswert erscheinen. Ruhe bewahren und Steuerberater darauf hinweisen, dass die Frist deutlich länger ist - wäre mein Tipp. Für den Empfang ist offenbar ein E-Mail-Postfach völlig ausreichend, das dürfte ja jeder haben 🙂

[Bearbeitet am 2024-08-06 13:24 GMT]


 
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e-Rechnungspflicht Aug 6

Elke Adams wrote:

Da gibt es offenbar eine Übergangsfrist, das muss nicht bis zu diesem Termin umgesetzt sein. Für die Erstellung gibt es zahlreiche Tools, die im Abo recht preiswert erscheinen. Ruhe bewahren und Steuerberater darauf hinweisen, dass die Frist deutlich länger ist - wäre mein Tipp. Für den Empfang ist offenbar ein E-Mail-Postfach völlig ausreichend, das dürfte ja jeder haben 🙂

[Bearbeitet am 2024-08-06 13:24 GMT]

Hallo Elke,

wie es aussieht, ist der 01.01. für den Erhalt, das Einlesen und Verarbeiten solcher Rechnungen bei Eingang eben doch absolut Pflicht. Im Grunde bestehen die Übergangsfristen also nur auf dem Papier, denn wenn ich eine Software für die Möglichkeit der Verarbeitung im Rechnungseingang haben muss, dann kann ich sie genauso gut auch für den Rechnungsausgang nutzen. (Dass der Steuerberater nun eine schnellere Entscheidung über die Software will, ist sozusagen eine andere und zusätzliche Baustelle, wenn man so will).
'
Ich habe schon sehr eingehend recherchiert: Die preiswerteren Tools können oft keine Auslandsrechnungen verarbeiten, ermöglichen keinen Rechnungstext in unterschiedlichen Sprachen, können nur einen Rechnungsnummernkreis verwalten (was bei mir nicht geht, da ich zwei parallele freiberufliche Tätigkeiten buchhalterisch trennen muss) oder sind so unflexibel, dass die Form-Anforderungen, die einige Firmen an Rechnungen stellen, nur gegen Aufpreis als Baustein zu haben sind (5,-- mehr im Monat für die Möglichkeit, ein von einem Kunden verlangtes Feldchen in die Rechnung einzufügen, finde ich doch irgendwie unschön - zumal wenn einige Kunden eine unterschiedliche "Extrabehandlung" wollen).

Aber ich bin gespannt, wie andere das hier sehen und steuern.

Lieben Gruß

[Edited at 2024-08-06 13:46 GMT]


 
dkfmmuc
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Weiterer Hinweis, dass ich als Unternehmer in Deutschland nicht erwünscht bin Aug 7

Hallo Elke,
hallo Martine,

ich nehme dies als weiteren, deutlichen (!) Hinweis, dass ich als Unternehmer in Deutschland nicht erwünscht bin. Da es erst Juli 2024 war wo es erstmals kommuniziert wurde.... Mache ich mir bis Dezember 2024 gar keine Gedanken.

Der Markt und die Politik ändern sich gerade in dramatischer Art und Weise. Und so ähnlich wie bei der Umstellung beispielsweise auf die Zentrale Datei aller Behandlungen und Krankheiten (verniedlichend ele
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Hallo Elke,
hallo Martine,

ich nehme dies als weiteren, deutlichen (!) Hinweis, dass ich als Unternehmer in Deutschland nicht erwünscht bin. Da es erst Juli 2024 war wo es erstmals kommuniziert wurde.... Mache ich mir bis Dezember 2024 gar keine Gedanken.

Der Markt und die Politik ändern sich gerade in dramatischer Art und Weise. Und so ähnlich wie bei der Umstellung beispielsweise auf die Zentrale Datei aller Behandlungen und Krankheiten (verniedlichend elektronische Patientenaktie (ePA) genannt) ist es oftmals bei staatlichen IT-Projekten so, dass Termine und Einführungsfristen verschoben werden. Zumal ja auch gleichzeitig das EU-Vermögensregister programmert wird.

Außerdem kann ich mir durchaus vorstellen, dass einige Banken die Firmenkonten um entsprechende Module erweitern. In Bezug auf das Milliardengeschäft mit Software trinke ich in aller Ruhe einen Kaffee.

Nur keine Hektik. Der Staat hat sich bei dir als Unternehmerin kein einziges Mal bedankt, wenn du dessen neue Regelungen übererfüllt oder vor dem Termin umgesetzt hast.


Liebe Grüße

Gerd

EDIT: Was ich gerade noch sehe: Dein Steuerberater setzt dir zu einer Zeit in der viele Bundesländer in Urlaub sind eine super kurze Frist? Ob er gleich auch einen Flyer eines passenden Anbieters dazu legt?

[Edited at 2024-08-07 06:39 GMT]

[Edited at 2024-08-07 06:48 GMT]

[Edited at 2024-08-07 06:49 GMT]
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Charlotte Schmid
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Fristen und mehr Aug 7

dkfmmuc wrote:

Hallo Elke,
hallo Martine,

ich nehme dies als weiteren, deutlichen (!) Hinweis, dass ich als Unternehmer in Deutschland nicht erwünscht bin. Da es erst Juli 2024 war wo es erstmals kommuniziert wurde.... Mache ich mir bis Dezember 2024 gar keine Gedanken.

Der Markt und die Politik ändern sich gerade in dramatischer Art und Weise. Und so ähnlich wie bei der Umstellung beispielsweise auf die Zentrale Datei aller Behandlungen und Krankheiten (verniedlichend elektronische Patientenaktie (ePA) genannt) ist es oftmals bei staatlichen IT-Projekten so, dass Termine und Einführungsfristen verschoben werden. Zumal ja auch gleichzeitig das EU-Vermögensregister programmert wird.

Außerdem kann ich mir durchaus vorstellen, dass einige Banken die Firmenkonten um entsprechende Module erweitern. In Bezug auf das Milliardengeschäft mit Software trinke ich in aller Ruhe einen Kaffee.

Nur keine Hektik. Der Staat hat sich bei dir als Unternehmerin kein einziges Mal bedankt, wenn du dessen neue Regelungen übererfüllt oder vor dem Termin umgesetzt hast.


Liebe Grüße

Gerd

EDIT: Was ich gerade noch sehe: Dein Steuerberater setzt dir zu einer Zeit in der viele Bundesländer in Urlaub sind eine super kurze Frist? Ob er gleich auch einen Flyer eines passenden Anbieters dazu legt?

[Edited at 2024-08-07 06:39 GMT]

[Edited at 2024-08-07 06:48 GMT]

[Edited at 2024-08-07 06:49 GMT]


Hallo Gerd.

ich bin in solchen Dingen immer sehr ängstlich und sehr genau und habe immer so oder so panische Angst, etwas falsch zu machen, und sichere mich immer 1000 x ab.

Über diese kurze Frist zu diesem Zeitpunkt des Jahres habe ich mich auch geärgert - und um Verlängerung gebeten. Direkt ein Flyer war es nicht, aber der Hinweis, dass die Kanzlei mit einer bestimmten Software arbeitet und gute Erfahrungen damit gemacht hat, gern bei der Implementierung hilft und Schulungen anbietet. Preise werden nicht genannt, man solle sich halt melden. Ich habe mir besagte Software angeguckt, sie ist hauptsächlich für Steuerberater-Kanzleien oder große Anwaltskanzleien ausgelegt und wäre für meine winzige Buchhaltung absolut überdimensioniert, sie kommt für mich eh nicht in Frage. Ich wäre auch mit der Nutzung ohnehin völlig überfordert und sie hat in anderen Branchen außerhalb der Steuerberatung nicht unbedingt die besten Bewertungen.

Liebe Grüße
Martine


Charlotte Schmid
 
Rita Translator
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welches Software? Aug 8

TextLoft wrote:

dkfmmuc wrote:

Hallo Elke,
hallo Martine,

ich nehme dies als weiteren, deutlichen (!) Hinweis, dass ich als Unternehmer in Deutschland nicht erwünscht bin. Da es erst Juli 2024 war wo es erstmals kommuniziert wurde.... Mache ich mir bis Dezember 2024 gar keine Gedanken.

Der Markt und die Politik ändern sich gerade in dramatischer Art und Weise. Und so ähnlich wie bei der Umstellung beispielsweise auf die Zentrale Datei aller Behandlungen und Krankheiten (verniedlichend elektronische Patientenaktie (ePA) genannt) ist es oftmals bei staatlichen IT-Projekten so, dass Termine und Einführungsfristen verschoben werden. Zumal ja auch gleichzeitig das EU-Vermögensregister programmert wird.

Außerdem kann ich mir durchaus vorstellen, dass einige Banken die Firmenkonten um entsprechende Module erweitern. In Bezug auf das Milliardengeschäft mit Software trinke ich in aller Ruhe einen Kaffee.

Nur keine Hektik. Der Staat hat sich bei dir als Unternehmerin kein einziges Mal bedankt, wenn du dessen neue Regelungen übererfüllt oder vor dem Termin umgesetzt hast.


Liebe Grüße

Gerd

EDIT: Was ich gerade noch sehe: Dein Steuerberater setzt dir zu einer Zeit in der viele Bundesländer in Urlaub sind eine super kurze Frist? Ob er gleich auch einen Flyer eines passenden Anbieters dazu legt?

[Edited at 2024-08-07 06:39 GMT]

[Edited at 2024-08-07 06:48 GMT]

[Edited at 2024-08-07 06:49 GMT]


Hallo Gerd.

ich bin in solchen Dingen immer sehr ängstlich und sehr genau und habe immer so oder so panische Angst, etwas falsch zu machen, und sichere mich immer 1000 x ab.

Über diese kurze Frist zu diesem Zeitpunkt des Jahres habe ich mich auch geärgert - und um Verlängerung gebeten. Direkt ein Flyer war es nicht, aber der Hinweis, dass die Kanzlei mit einer bestimmten Software arbeitet und gute Erfahrungen damit gemacht hat, gern bei der Implementierung hilft und Schulungen anbietet. Preise werden nicht genannt, man solle sich halt melden. Ich habe mir besagte Software angeguckt, sie ist hauptsächlich für Steuerberater-Kanzleien oder große Anwaltskanzleien ausgelegt und wäre für meine winzige Buchhaltung absolut überdimensioniert, sie kommt für mich eh nicht in Frage. Ich wäre auch mit der Nutzung ohnehin völlig überfordert und sie hat in anderen Branchen außerhalb der Steuerberatung nicht unbedingt die besten Bewertungen.

Liebe Grüße
Martine


Darf ich fragen, welches Software empfohlen wurde? Meine Buchhalterin (in einer Steuerkanzlei) hat "Mein Unternehmen" von Datev empfohlen. Ich konnte es mir noch nicht anschauen, aber es wäre zumindest kostenlos.


Катерина Загранична
 
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DATEV Unternehmen ist nicht wirklich kostenlos Aug 8

Hallo Rita,

es ist DATEV und es ist nicht wirklich kostenlos, sondern als Baukastensystem mit einem für den Buchhaltungslaien ziemlich undurchsichtigen Preissystem verbunden. Ich hätte damit ohnehin das Problem, dass ich die Systemvoraussetzungen dafür nicht habe. Es ist übrigens ein offenbar grundsätzliches Problem dieser Software und der Grund, weshalb sie oft negativ bewertet wird: Es soll sehr oft Kompatibilität- und technische Probleme geben. Das Programm an sich ist auch
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Hallo Rita,

es ist DATEV und es ist nicht wirklich kostenlos, sondern als Baukastensystem mit einem für den Buchhaltungslaien ziemlich undurchsichtigen Preissystem verbunden. Ich hätte damit ohnehin das Problem, dass ich die Systemvoraussetzungen dafür nicht habe. Es ist übrigens ein offenbar grundsätzliches Problem dieser Software und der Grund, weshalb sie oft negativ bewertet wird: Es soll sehr oft Kompatibilität- und technische Probleme geben. Das Programm an sich ist auch sehr "aufgebläht", heißt es.

Liebe Grüße
Martine
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Rita Translator
 
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Nachtrag zu meinem ursprünglichen Post zum Thema e-Rechnungseingang Aug 8

Liebe Kollegen,

zwei weitere Probleme möchte ich noch ansprechen, denn sie könnten auch für andere von Euch relevant sein.

- Keine der Software, über die ich mich erkundigt habe, ist in der Lage, getrennte Rechnungsnummernkreisen für getrennte freiberufliche Tätigkeiten zu verwalten. Und ob der Erwerb von zwei Lizenzen in Frage kommt, scheint fraglich (man kann ein Programm eben nur einmal installieren). Nicht alle Anbieter haben geantwortet, aber vielleicht hilft
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Liebe Kollegen,

zwei weitere Probleme möchte ich noch ansprechen, denn sie könnten auch für andere von Euch relevant sein.

- Keine der Software, über die ich mich erkundigt habe, ist in der Lage, getrennte Rechnungsnummernkreisen für getrennte freiberufliche Tätigkeiten zu verwalten. Und ob der Erwerb von zwei Lizenzen in Frage kommt, scheint fraglich (man kann ein Programm eben nur einmal installieren). Nicht alle Anbieter haben geantwortet, aber vielleicht hilft Euch auch diese Info.

- Wie die Automatisierung der Digitalisierung eingehender Rechnungen auf Papier funktionieren soll, wenn nur Teile einer Rechnung als beruflich gelten dürfen, ist auch bisher keiner in der Lage, zu beantworten.
Bei mir betrifft das zum Beispiel die Telefonrechnung: Sie beinhaltet meine gesamten Telefonkosten und den TV-Kabelanschluss. Von diesem Gesamtbetrag ist monatlich etwa nur 1/3 als beruflich zu werten: die Hälfte der Grundgebühr/Pauschale und eventuelle zusätzliche berufliche Telefonate, die von der Pauschale (ich habe nur eine Inlandpauschale) nicht abgedeckt sind und über die ich peinlich Buch führe (also Angabe des Grundes und der Notwendigkeit des Telefonats, in Verbindung mit welchem Auftrag, Uhrzeit, Ansprechpartner usw., damit fürs Finanzamt in Falle einer Prüfung nachvollzogen werden kann, dass es wirklich ein beruflich erforderliches und kein privates Gespräch war). Bisher schicke ich die Papierrechnungen zusammen mit solchen genauen Anmerkungen und Angaben alle 3 Monate mit den anderen Unterlagen für die U-Steuer-Voranmeldung an den Buchhalter/Steuerberater und er macht, was auch immer richtig ist. Wie er das digitalisiert, ist bisher nicht mein Problem gewesen. Es hat immer alles seine Richtigkeit gehabt, wenn er mir die Unterlagen schickt, die Beträge stimmen, und mehr hat mich nicht interessiert.
Die Telefonrechnung ist eigentlich eine B2C-Rechnung, ich werde sie also nicht als e-Rechnung bekommen, sondern weiterhin auf Papier.
Und nun? Einfach nur einscannen, geht ja nicht, denn es ist ja nicht der komplette Beitrag beruflich.
Gleiches gilt vermutlich auch für Rechnungen aus Miete/Strom/Nebenkosten, die eben nur zu einem Bruchteil in Höhe des Anteils der Bürofläche zum Wohnraum berücksichtigt werden können. In meinem Fall sind es 23,46% der Wohnfläche, die vom Finanzamt verbindlich anerkannt wurden. Auch all das kommt auf Papier und kann nicht 1:1 übernommen bzw. digitalisiert werden. Das Ganze ist offenbar nicht vorgesehen.

Es ist nur zwei Beispiele dessen, was mit diesem neuen e-Rechnung-System nicht funktionieren wird (und wenn ich den Steuerberater nun eine Liste mit solchen Fragen stelle, wird es mich auch wieder einen dreistelligen Betrag in unbekannter Höhe kosten, was im Moment sehr, sehr ungelegen käme).

Aber vielleicht inspirieren Euch meine Fragen zu eigenen Überlegungen je nach Eurer persönlichen Situation.
Liebe Grüße
Martine
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Dr. Matthias Schauen
Dr. Matthias Schauen  Identity Verified
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Kostenloses Tool des BMF (könnte kommen) Aug 8

An diversen Stellen im Internet findet man folgende Information, allerdings ohne Quellenangabe:
Soweit bekannt möchte die Finanzverwaltung die Unternehmen auch mit einem kostenlosen Angebot zum Erstellen und zur Visualisierung von eRechnungen unterstützen. Hier bleiben aber die weiteren Umsetzungsarbeiten abzuwarten. (Stand: Juni 20
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An diversen Stellen im Internet findet man folgende Information, allerdings ohne Quellenangabe:
Soweit bekannt möchte die Finanzverwaltung die Unternehmen auch mit einem kostenlosen Angebot zum Erstellen und zur Visualisierung von eRechnungen unterstützen. Hier bleiben aber die weiteren Umsetzungsarbeiten abzuwarten. (Stand: Juni 2024) https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/steuerrecht/steuermeldungen/e-rechnungen-5864496
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Sebastian Witte
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Habe mich bei DATEV erkundigt Aug 8

Rita Translator wrote:



Darf ich fragen, welches Software empfohlen wurde? Meine Buchhalterin (in einer Steuerkanzlei) hat "Mein Unternehmen" von Datev empfohlen. Ich konnte es mir noch nicht anschauen, aber es wäre zumindest kostenlos.


Liebe Rita,
ich habe gerade mit DATEV auf meine Fragen folgende Antworten bekommen (von kostenlos kann beim internationalen Geschäft oder auch nur bei anspruchsvolleren Kunden mit Sonderwünschen also keine Rede sein):

Ich muss Rechnungen auch ins Ausland und in mehreren Sprachen mit sehr unterschiedlichen Rechnungstexten schreiben können. Ist dies in die kostenlosen Grundfunktionen inbegriffen?

Die DATEV E-Rechnungsschreibung umfasst die Grundfunktionen für das einfache Erstellen und Versenden von E-Rechnungen. Diese Grundfunktionen beinhalten jedoch hauptsächlich die Erfassung der Pflichtfelder und den Versand in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD. Die Möglichkeit, Rechnungen ins Ausland und in mehreren Sprachen mit unterschiedlichen Texten zu schreiben, ist in den Basisfunktionen nicht explizit enthalten. Für erweiterte Funktionen wie mehrsprachige Rechnungen und angepasste Rechnungstexte empfehlen wir den Einsatz von umfangreicheren Programmen wie DATEV Auftragswesen next oder DATEV Eigenorganisation.
https://www.datev.de/web/de/datev-shop/komplettloesungen/eigenorganisation-classic-pro-datev-basis-angebot/
Die Nutzung der kostenlosen Grundfunktionen der E-Rechnungsplattform ist nur auf Betriebssystemen möglich, die entweder die aktuelle Version oder die Vorgängerversion verwenden. Ältere Betriebssystemversionen werden nicht garantiert lauffähig sein.
Ob die Verwendung unter Linux möglich ist, kann nicht beantwortet werden.

Liebe Grüße
Martine


Rita Translator
 
Blandina Broesicke
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Bis Ende 2027 sind alle Unternehmen mit einem Umsatz bis 800.000 noch befreit Aug 12

"Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, die E-Rechnung in den genannten Formaten zu empfangen. 2025 darfst du deine Rechnungen also noch wie vorher in anderen Formaten verschicken, soweit deine Kund:innen dem zustimmen.

Bis Ende 2026 können Umsätze, die in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführt werden, noch als Papierrechnungen und Rechnungen unter der Zustimmung des Rechnungsempfängers als PDF übermittelt werden.

Bis Ende 2027 sind alle Unterneh
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"Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, die E-Rechnung in den genannten Formaten zu empfangen. 2025 darfst du deine Rechnungen also noch wie vorher in anderen Formaten verschicken, soweit deine Kund:innen dem zustimmen.

Bis Ende 2026 können Umsätze, die in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführt werden, noch als Papierrechnungen und Rechnungen unter der Zustimmung des Rechnungsempfängers als PDF übermittelt werden.

Bis Ende 2027 sind alle Unternehmen mit einem Umsatz bis 800.000, also alle Einnahmen-Überschuss-Rechner, noch von dem Gesetz befreit. Elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, dürfen auch bis dahin erstellt werden (weiterhin unter Zustimmung des Rechnungsempfängers).

Ab 2028 sind die neuen Regelungen für E-Rechnungen und ihre Übermittlung dann zwingend einzuhalten."

https://www.candis.io/blog/e-rechnung
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Empfang und Verarbeitung nicht von den Übergangsfristen betroffen Aug 12

Es ist schon richtig, Blandina (meine Kunden - sehr kleine Unternehmen und oft in anderen EU-Länder - sind so oder so Fan der Papier-Rechnung), aber die "Verarbeitung" der eingehenden Rechnungen ist der Knackpunkt, der die Übergangsfristen wieder zunichte macht. Ein reines Visualisierungstool genügt für die Verarbeitung nicht, man muss sich schon etwas Richtiges anschaffen, mit dem man das Ganze auch an den Steuerberater/Buchhalter automatisiert schicken kann. Und wenn man sich schon eine So... See more
Es ist schon richtig, Blandina (meine Kunden - sehr kleine Unternehmen und oft in anderen EU-Länder - sind so oder so Fan der Papier-Rechnung), aber die "Verarbeitung" der eingehenden Rechnungen ist der Knackpunkt, der die Übergangsfristen wieder zunichte macht. Ein reines Visualisierungstool genügt für die Verarbeitung nicht, man muss sich schon etwas Richtiges anschaffen, mit dem man das Ganze auch an den Steuerberater/Buchhalter automatisiert schicken kann. Und wenn man sich schon eine Software anschaffen muss, ergibt es keinen Sinn, sich auf die Übergangsfristen zu berufen, denn das Tool hat man ja. (Auch wenn bei mir nur eine Rechnung im Jahr als e-Rechnung kommen wird, nämlich die des Steuerberaters)

Blandina Broesicke wrote:


"Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, die E-Rechnung in den genannten Formaten zu empfangen. 2025 darfst du deine Rechnungen also noch wie vorher in anderen Formaten verschicken, soweit deine Kund:innen dem zustimmen.

Bis Ende 2026 können Umsätze, die in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführt werden, noch als Papierrechnungen und Rechnungen unter der Zustimmung des Rechnungsempfängers als PDF übermittelt werden.

Bis Ende 2027 sind alle Unternehmen mit einem Umsatz bis 800.000, also alle Einnahmen-Überschuss-Rechner, noch von dem Gesetz befreit. Elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, dürfen auch bis dahin erstellt werden (weiterhin unter Zustimmung des Rechnungsempfängers).

Ab 2028 sind die neuen Regelungen für E-Rechnungen und ihre Übermittlung dann zwingend einzuhalten."

https://www.candis.io/blog/e-rechnung
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