Rechnungen in der Elternzeit
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Oct 9, 2018

Liebe Kollegen,

ich bin gerade in der Elternzeit und ich möchte wissen, ob ich (als selbständiger Übersetzer) in meiner Elternzeit Rechnungen schreiben darf.

Ich freue mich auf eure Kommentare.

Viele Grüße aus Hamburg
Onur


 
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Man darf natürlich, aber ... Oct 9, 2018

Onur Inal wrote:

ob ich (als selbständiger Übersetzer) in meiner Elternzeit Rechnungen schreiben darf.

Rechnungen darf man selbstverständlich immer dann schreiben, wenn der andere etwas zu bezahlen hat. Worum es wirklich geht, ist die Frage, ob man in der Elternzeit Zeit erwerbstätig sein darf oder nicht.

Ja, man darf erwerbstätig sein, auch selbstständig, allerdings maximal 30 Wochenstunden. Das in der Elternzeit verdiente Geld wird aber auf das Elterngeld angerechnet.

read:https://www.impulse.de/recht-steuern/was-selbstaendige-waehrend-mutterschutz-und-elternzeit-bekommen/2025007.html


 
Marcus König
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Im Bescheid nachlesen Oct 9, 2018

Ich gehe davon aus, dass du Bundeselterngeld beziehst. Da würde ich zuerst im Bescheid nachlesen.

Ich habe 2014 Elternzeit genommen und hatte erklärt, dass meine Tätigkeit ruht. Ich bekam dann 1.800 Euro (?), durfte aber auch kein Einkommen mehr erzielen. Hätte sich daran etwas geändert und hätte ich Einkünfte erzielt, hätte ich dies lt. Mitteilungspflichten melden müssen. Ich nehme stark an, das wäre dann angerechnet worden.

Aus dem Bescheid sollte das auch
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Ich gehe davon aus, dass du Bundeselterngeld beziehst. Da würde ich zuerst im Bescheid nachlesen.

Ich habe 2014 Elternzeit genommen und hatte erklärt, dass meine Tätigkeit ruht. Ich bekam dann 1.800 Euro (?), durfte aber auch kein Einkommen mehr erzielen. Hätte sich daran etwas geändert und hätte ich Einkünfte erzielt, hätte ich dies lt. Mitteilungspflichten melden müssen. Ich nehme stark an, das wäre dann angerechnet worden.

Aus dem Bescheid sollte das auch bei dir entsprechend hervorgehen.
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mroed
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vorsicht geboten Oct 9, 2018

also hier wäre ich extrem vorsichtig und würde ggf. eine schriftliche stellungnahme der elterngeldstelle verlangen - vorab. ich hatte zwar auch vorab nachgefragt, jedoch leider mündlicher. großer fehler!

bei mir war es so, dass ich zu den ersten gehörte, die elterngeld bekamen bzw. hätten bekommen sollen.

ich hatte bis kurz vor der entbindung sehr viel gearbeitet. die rechnungen stellte ich dann während der eltergeldbezugszeit, mit der folge, dass auch die zahl
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also hier wäre ich extrem vorsichtig und würde ggf. eine schriftliche stellungnahme der elterngeldstelle verlangen - vorab. ich hatte zwar auch vorab nachgefragt, jedoch leider mündlicher. großer fehler!

bei mir war es so, dass ich zu den ersten gehörte, die elterngeld bekamen bzw. hätten bekommen sollen.

ich hatte bis kurz vor der entbindung sehr viel gearbeitet. die rechnungen stellte ich dann während der eltergeldbezugszeit, mit der folge, dass auch die zahlungen während dieses zeitraums eingingen.

folge war, dass ich praktisch das gesamte elterngeld zurückzahlen musste. das argument: es gehe nach dem zuflussprinzip. mein einwand, es gehe hier doch beim elterngeld um einen völlig anderen sachverhalt als etwa bei sozialhilfe, wurde abgeschmettert.

leider hatte ich auch noch die widerspruchsfrist versäumt. alles sehr, sehr ärgerlich.

wenn ich mich nicht völlig irre, wird mittlerweile so verfahren, dass nicht mehr das zuflussprinzip gilt, sondern lediglich der zeitpunkt der leistungserbringung (oder der rechnungsstellung?).

aber wie oben schon geschrieben, würde ich mir das unbedingt schriftlich geben lassen.

Bei aufträgen, die man während der elternzeit erledigt, sollte man versuchen, die rechnungsstellung auf die zeit kurz vor ende der elterngeldbezugszeit zu schieben.
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Onur Inal
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Was das Finanzamt interessiert... Oct 9, 2018

Vielen Dank für eure Kommentare und Vorschläge. Am besten schreibe ich konkreter:

Ich habe gerade zwei Monate Elternzeit (zwischen 2.10 und 2.12). Ich habe meine Arbeit reduziert, um mit meiner Familie mehr Zeit verbringen zu können. Dennoch nehme ich Aufträge von meinen Stammkunden (also ich arbeite in meiner Elternzeit). Meine Idee wäre, die Rechnungen während der Elternzeit zu schicken, aber die Kunden darum bitten, dass sie die Rechnungen nach dem 2.12 begleichen.
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Vielen Dank für eure Kommentare und Vorschläge. Am besten schreibe ich konkreter:

Ich habe gerade zwei Monate Elternzeit (zwischen 2.10 und 2.12). Ich habe meine Arbeit reduziert, um mit meiner Familie mehr Zeit verbringen zu können. Dennoch nehme ich Aufträge von meinen Stammkunden (also ich arbeite in meiner Elternzeit). Meine Idee wäre, die Rechnungen während der Elternzeit zu schicken, aber die Kunden darum bitten, dass sie die Rechnungen nach dem 2.12 begleichen.

Wenn man die Rechnungen in der Elternzeit schreibt, bedeutet das nicht, dass man genau in der Zeit arbeitet. Das Finanzamt interessiert eher, dass in der Elternzeit kein Geld aufs Konto kommt. Oder? Wie ist eure Meinung?
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