Als freiberuflicher Übersetzer in einer Mietwohnung arbeiten? Автор темы: Malgorzata Stück
| Malgorzata Stück Германия Local time: 17:43 Член ProZ.com c 2018 испанский => немецкий + ...
Hallo,
ich habe gerade meine Ausbildung abgeschlossen und hatte vor, mir im Keller, der zu unserer Mietwohnung gehört, ein kleines Arbeitszimmer einzurichten, um in Ruhe arbeiten zu können (freiberuflich). Meine Vermieterin behauptet, sie müsste in diesem Fall das Haus als gewerblich genutztes Gebäude anmelden und es gehe nicht, da es ihr weitere Kosten verursache. Möglich wäre es nur, wenn ich nie Kunden in den Räumen emfangen würde und keine E-Mail-Adresse hätte, die mit ... See more Hallo,
ich habe gerade meine Ausbildung abgeschlossen und hatte vor, mir im Keller, der zu unserer Mietwohnung gehört, ein kleines Arbeitszimmer einzurichten, um in Ruhe arbeiten zu können (freiberuflich). Meine Vermieterin behauptet, sie müsste in diesem Fall das Haus als gewerblich genutztes Gebäude anmelden und es gehe nicht, da es ihr weitere Kosten verursache. Möglich wäre es nur, wenn ich nie Kunden in den Räumen emfangen würde und keine E-Mail-Adresse hätte, die mit der Wohnadresse in Zusammenhang stünde (dies verstehe ich gar nicht, aber vielleicht meint sie auch eine Webseite, auf der die Adresse steht...).
Als freiberufliche Übersetzerin muss ich doch kein Gewerbe anmelden. Warum sollte sie denn das Haus als gewerblich genutzes Gebäude anmelden müssen, wenn es sich um kein Gewerbe handelt? Es kann doch nicht sein, dass ich mir zuerst eine Wohnung oder ein Haus kaufen muss, um meinen gelernten Beruf von zu Hause aus ausüben zu dürfen?
Weiß jemand mehr darüber?
Vielen Dank
Malgorzata Stück ▲ Collapse | | | Miriam Neidhardt (X) Германия Local time: 17:43 английский => немецкий Kommt drauf an. | Jul 13, 2012 |
Guten Morgen!
Kommt drauf an, ob du vorhast, Kunden zu empfangen oder nicht. Und vermutlich auch, wie der Keller sonst genutzt wird.
"Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass ein Vermieter freiberufliche oder gewerbliche Aktivitäten seines Mieters in der Mietwohnung nicht grundsätzlich erlauben muss, wenn die Tätigkeit nach außen hin sichtbar ist. Eine Nutzung sei jedoch zu dulden, wenn andere Mieter nicht gestört und die Wohnung nicht mehr als bei normalem... See more Guten Morgen!
Kommt drauf an, ob du vorhast, Kunden zu empfangen oder nicht. Und vermutlich auch, wie der Keller sonst genutzt wird.
"Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass ein Vermieter freiberufliche oder gewerbliche Aktivitäten seines Mieters in der Mietwohnung nicht grundsätzlich erlauben muss, wenn die Tätigkeit nach außen hin sichtbar ist. Eine Nutzung sei jedoch zu dulden, wenn andere Mieter nicht gestört und die Wohnung nicht mehr als bei normalem Wohnen abgenutzt wird (Aktenzeichen: VIII ZR 165/08)."
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/karriere/verfassungsgericht-urteil-zu-arbeiten-in-der-mietwohnung/1665076.html
Wenn du den Raum also nur als Arbeitszimmer nutzt, muss da nichts gemeldet werden und natürlich darf die Adresse auch auf der Website stehen. Wenn ab und zu ein Kunde vorbeikommt, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Bei regem Kundenverkehr natürlich schon.
Mein Menschenverstand sagt mir allerdings, dass das mit dem Kellerraum anders aussehen könnte. Ein Kellerraum zählt ja in der Regel nicht mit zur Wohnfläche und wird somit auch nicht zum Quadratmeterpreis einer Wohnfläche vermietet. Du würdest den Kellerraum also mehr nutzen, als es üblicherweise bei einem Kellerraum der Fall wäre. Ich könnte mir vorstellen, dass sie deshalb was dagegen hat - das müsstest du klären. Aber gewerblich genutzt wird ein Arbeitszimmer nicht!
Gruß Miriam ▲ Collapse | | | Claus Sprick Германия Local time: 17:43 Член ProZ.com французский => немецкий + ... | Keine Gewerbefläche | Jul 13, 2012 |
Unabhängig davon, ob die Vermieterin eine Nutzung als Büro zulassen muss, sehe ich jedenfalls keinerlei Grund, warum irgend etwas als Gewerbefläche angemeldet werden muss. Wie du richtig schreibst, übst du kein Gewerbe aus. Zusätzliche Kosten oder Bürokratie kommen also auf die Vermieterin nicht zu, egal wie viele Kunden du empfängst.
Falls der Keller allerdings nicht zur Wohnfläche gehört, erhöht sich die Wohnfläche nach dem Kellerausbau entsprechend (was dann die Miete erhöhe... See more Unabhängig davon, ob die Vermieterin eine Nutzung als Büro zulassen muss, sehe ich jedenfalls keinerlei Grund, warum irgend etwas als Gewerbefläche angemeldet werden muss. Wie du richtig schreibst, übst du kein Gewerbe aus. Zusätzliche Kosten oder Bürokratie kommen also auf die Vermieterin nicht zu, egal wie viele Kunden du empfängst.
Falls der Keller allerdings nicht zur Wohnfläche gehört, erhöht sich die Wohnfläche nach dem Kellerausbau entsprechend (was dann die Miete erhöhen kann). Ob diese Wohnflächenerweiterung zu mehr Bürokratie für die Vermieterin führt, weiß ich nicht.
Falls der Keller schon jetzt zur Wohnfläche gehört, kann die Vermieterin also die Nutzung erlauben, und eventuell muss sie die Nutzung sogar erlauben (s. die Beiträge der anderen hier). ▲ Collapse | |
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Rolf Keller Германия Local time: 17:43 английский => немецкий Heimbüros haben viele Facetten | Jul 13, 2012 |
MStueck wrote:
Gut, sortieren wir das mal. Es gibt sind nämlich mehrere Aspekte.
Das Wort "gewerblich" ist gesetzlich nicht eindeutig definiert, es hat je nach Kontext verschiedene Bedeutungen. So arbeitet ein Freiberufler im steuerlichen Kontext nicht gewerblich, das ist klar.
Die Vermieterin meint aber etwas anderes, nämlich die sogenannte gewerbliche Nutzung (von Immobilien), das ist eine andere Baustelle. Du kennst vermutlich die in größeren Städten häufig zu findenden Ärzte- oder Notar-/Anwaltshäuser - diese Leute sind fast immer Freiberufler, aber die Räume sind keine Wohnräume, sondern gewerblich genutzte Räume. Das geht im Regelfall nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Kommune, amdernfalls kommen ganz schnell die Leute vom Ordnungsamt und untersagen den Betrieb. In meiner Stadt hat das Amt mal ein Übersetzungsbüro geschlossen; der Inhaber hatte ein altes Mietshaus gekauft und alle Mieter rausgekündigt. Stichwort: Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum.
Im Prinzip ist für so etwas also eine Genehmigung der Kommune erforderlich, dabei kann auch das Bundesland eine Rolle spielen. manche Gebiete sind als reine Wohngebiete ausgewiesen, andere als reine Gewerbegebiete, wieder andere (AFAIK sind das in Städten die meisten) als Mischgebiete. Aber alles das hängt von der Kommune ab.
In Mischgebieten muss nicht das gesamte Haus, sondern nur die betreffende Räumlichkeit als "gewerblich" eingestuft werden.
Die von Miriam & Claus verlinkte BGH-Entscheidung solltest du auf jeden Fall studieren. Aber wie bei allen Gerichtsentscheidungen muss man auf den sachlichen Bezug achten. Der BGH hat entschieden was ein Vermieter fordern darf und was nicht. Mit den Rechten der Kommune hat sich das Gericht überhaupt nicht befasst; ein Vermieter kann dir nichts erlauben, was die Kommune verbietet..
Möglich wäre es nur, wenn ich nie Kunden in den Räumen emfangen würde und keine E-Mail-Adresse hätte, die mit der Wohnadresse in Zusammenhang stünde (dies verstehe ich gar nicht, aber vielleicht meint sie auch eine Webseite, auf der die Adresse steht...).
Ich sage es mal so: Eine reine Büronutzung eines einzigen Raums ohne Kundenverkehr sollte IMO problemlos zulässig sein und die Vermieterin auch nichts kosten. Schullehrer und z. B. auch viele Anwälte und Richter(!) arbeiten zeitweise im Heimbüro.
Wenn der Kellerraum ohnehin kein Wohnraum ist, sollte das noch unproblematischer sein; allerdings sollte der Raum möglichst den Ansprüchen der Berufsgenossenschaft genügen.
Allerdings: Wenn du z. B. als Urkundenübersetzer arbeitest, kommen laufend Kunden und auch Kuriere. Das kann die Mitbewohner stören, Türen und Treppenhaus über Gebühr beanspruchen und auch Haftungsprobleme aufwerfen, wenn Privatkunden auf der steilen Kellertreppe verunglücken.
Was die E-Mail-Adresse angeht: Das sehe ich als juristische Igoranz der Vermieterin, dasselbe gilt für die Hausadresse auf der Webseite. Worauf es ankommt, sind immer die tatsächlichen Verhältnisse, Laien glauben das aber meist nicht.
Es kann doch nicht sein, dass ich mir zuerst eine Wohnung oder ein Haus kaufen muss, um meinen gelernten Beruf von zu Hause aus ausüben zu dürfen?
Nun, einen so weit gehenden Freibrief gibt es natürlich nicht. Ein Tischler wird kaum im Wohnhaus eine kreischende Säge aufstellen dürfen und auch ein Musiklehrer mit seinen Trompetenschülern wird Grenzen gezeigt bekommen.
Da aber, wie gesagt, vieles von der Kommune abhängt, würde ich dort anfragen. Aber NICHT mit deinen Personalien, denn wenn du eine streng ablehnende Antwort bekommst, kannst du hinterher nicht mehr sagen, du habest nichts gewusst.
"Ich überlege, in Ihre Kommune umzuziehen das und das zu tun. Gibt es da bei Wohngebäuden Rechtliches zu beachten?"
Nach der Antwort kann man weitersehen. Ich vermute, dass die meisten Übersetzer in dieser Situation gar nicht fragen, sondern einfach in einem Zimmer ihrer Wohnung arbeiten und die Raumkosten auch ganz offiziell beim Finanzamt geltend machen. Die haben dann auch Webseiten, stehen im Branchenbuch usw. Aber ein Rat der Art "Mach ruhig, die anderen machen's auch" ist nicht mein Stil, deswegen habe ich versucht, auch die Aspekte anzureißen, die Vanessa Schmitz als unwichtig/bürokratisch betrachtet. | | | Malgorzata Stück Германия Local time: 17:43 Член ProZ.com c 2018 испанский => немецкий + ... Автор темы
Hallo,
vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Anscheinend gibt es keine allgemeingültige Regelung und ich werde mich selbst bei meiner Gemeinde erkundigen müssen.
Ich bestehe nicht unbedingt auf den Keller als Arbeitszimmer, es wäre zwar praktischer, aber wenn dies zu Schwierigkeiten führen sollte, kann ich auch darauf verzichten und in der Wohnung arbeiten. Nur hat die Darstellung der Vermieterin den Zweifel in mir geweckt, ob ich es überhaupt machen darf und zwar egal... See more Hallo,
vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Anscheinend gibt es keine allgemeingültige Regelung und ich werde mich selbst bei meiner Gemeinde erkundigen müssen.
Ich bestehe nicht unbedingt auf den Keller als Arbeitszimmer, es wäre zwar praktischer, aber wenn dies zu Schwierigkeiten führen sollte, kann ich auch darauf verzichten und in der Wohnung arbeiten. Nur hat die Darstellung der Vermieterin den Zweifel in mir geweckt, ob ich es überhaupt machen darf und zwar egal, ob im Keller oder in der Wohnung.
Was Kundenverkehr betrifft habe ich zwar vor, Urkunden zu übersetzen, dennoch bin ich diesbezüglich realistisch und kann mir kaum vorstellen, dass ich, besonders am Anfang, wirklich viele Kunden in der Wohnung empfangen werde.
Ich werde mich erkundigen und berichte dann hier, wie es rechtlich aussieht. Vielleicht kann es auch für andere von Nutzen sein.
Grüße
M.Stück ▲ Collapse | | | На этом форуме нет отдельного модератора. Если вы хотите доложить о нарушении правил сайта или нуждаетесь в помощи, просим связаться с персоналом сайта » Als freiberuflicher Übersetzer in einer Mietwohnung arbeiten? Anycount & Translation Office 3000 | Translation Office 3000
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