Unterschied zwischen öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern Автор темы: gradara
| gradara Италия Local time: 00:46 немецкий => итальянский
Hallo!
Ich wende mich an meine Deutschen Kollegen, von denen ich über den Unterschied zwischen öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer "aufgeklärt" werden möchte. Liegt der Unterschied einzig und allein in der Tatasche, dass die letzten nicht nur von Gerichten, sondern auch von anderen Einrichtungen (sprich: Polizei oder Krankenhäuser) herangezogen werden)? Oder liegt er vielmehr an der Verpflichtung zur Schwiegenheit bei der Leistung? Oder auch noch an Unterschieden nach Aus... See more Hallo!
Ich wende mich an meine Deutschen Kollegen, von denen ich über den Unterschied zwischen öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer "aufgeklärt" werden möchte. Liegt der Unterschied einzig und allein in der Tatasche, dass die letzten nicht nur von Gerichten, sondern auch von anderen Einrichtungen (sprich: Polizei oder Krankenhäuser) herangezogen werden)? Oder liegt er vielmehr an der Verpflichtung zur Schwiegenheit bei der Leistung? Oder auch noch an Unterschieden nach Auswahlsverfahren?
Wer ist bereit, meine Zweifel aufzuräumen? Vielen Dank an alle im voraus
Gradara
[Bearbeitet am 2011-01-16 12:17 GMT] ▲ Collapse | | | Richard Schneider (X) Германия английский => немецкий + ... Das weiß keiner so genau | Jan 17, 2011 |
Eine gute Frage. Auch ich habe in 17 Berufsjahren noch keine Definition des Ausdrucks "öffentlich bestellt" finden können.
Und die hier mitlesenden öffentlich bestellten und gerichtlich ermächtigten/beeidigten/beeideten/vereidigten Übersetzer und Dolmetscher wissen es auch nicht, wie du an den fehlenden Antworten erkennen kannst.
Die "öffentliche Bestellung" - was immer das auch sein mag - hatte vielleicht in vergangenen Jahrhunderten irgendeine Bedeutung. Heute ... See more Eine gute Frage. Auch ich habe in 17 Berufsjahren noch keine Definition des Ausdrucks "öffentlich bestellt" finden können.
Und die hier mitlesenden öffentlich bestellten und gerichtlich ermächtigten/beeidigten/beeideten/vereidigten Übersetzer und Dolmetscher wissen es auch nicht, wie du an den fehlenden Antworten erkennen kannst.
Die "öffentliche Bestellung" - was immer das auch sein mag - hatte vielleicht in vergangenen Jahrhunderten irgendeine Bedeutung. Heute ist es nur eine inhaltsleere Worthülse, die man auf Visitenkarten druckt, um Unwissende zu beeindrucken. ▲ Collapse | | | Öffentlich bestellt und beeidigt | Jan 18, 2011 |
ist der 'Titel', den mir das Landgericht München automatisch bei der Bestallung verpasst hat.
Meines Wissens unterscheidet sich dieser Titel von Bundesland zu Bundesland. | | |
"Sie [Die Bestellung als Urkundenübersetzer] berechtigt zur Führung der Bezeichnung "Öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer der ... Sprache für Baden-Württemberg" steht in meinem Protokoll aus dem Jahre 2000.
Gruß
Claire | |
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Richard Schneider (X) Германия английский => немецкий + ... Es gibt keine Definition für "öffentlich bestellt" | Jan 18, 2011 |
Aber warum sind die gerichtlich ermächtigten Übersetzer in einigen Bundesländern gleichzeitig "öffentlich bestellt" und in anderen nicht? Was unterscheidet die öffentlich bestellten und ermächtigten/beeidigten Übersetzer und Dolmetscher von denen, die nur ermächtigt/beeidigt sind? Nichts.
Daher der Schluss, dass auch die Bezeichnung "öffentlich bestellt" ein heute vollkommen inhaltsleeres Relikt aus früheren Jahrhunderten zu sein scheint. | | | Die Übersetzung von ermächtigten Übersetzern | Jan 18, 2011 |
genügen hier für die Ämter nicht.
Die Übersetzung standesamtlicher Dokumente muss von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer beglaubigt sein.
Soweit meine Erfahrungen hier in München.
Gudrun | | | Sabine Reichert Германия Local time: 00:46 Член ProZ.com c 2007 испанский => немецкий + ... Bundesweit gültig | Jan 18, 2011 |
Seit 2008 sind alle Übersetzungen, die von einem nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt wurden, in der ganzen Bundesrepublik gültig (Änderung §142 ZPO).
Gruß
Sabine Reichert | | | Landesrechtlich | Jan 18, 2011 |
@Sabine, mit landesrechtlich meinst Du natürlich die Bundesländer - weißt Du, inwiefern das auch für die Beeidigungen außerhalb der Bundesrepublik gilt? | |
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gradara Италия Local time: 00:46 немецкий => итальянский Автор темы Vielen Dank an alle für die zahlreichen Antworten | Jan 27, 2011 |
Sabine Reichert wrote:
Seit 2008 sind alle Übersetzungen, die von einem nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt wurden, in der ganzen Bundesrepublik gültig (Änderung §142 ZPO).
Gruß
Sabine Reichert
Danke vor allem an Sabine, für die Bezugnahme auf diesen Paragraphen der ZPO. Owohl es so scheint, als ob es keinen deutlichen Unterschied zwischen den verchiedenen "Typen "von Übersetzern gäbe, ist die Situation ohne weiteres besser als bei uns in Italien, wo wir auch gar keinen Stempel führen und die Übersetzungen von zu Hause aus nicht beeidigen können. Und all dies um wenige Euros! Hoffentlich ändert sich was mit der neuen EU-Richlinie! Oder wird es sich alles immer noch nach italienischer Art. abspielen?! Danke nochmals
Gradara | | | Michael Tur Германия Local time: 00:46 польский => немецкий + ... Ermächtigter/bestellter/beeidigter Übersetzer | Feb 12, 2013 |
Etwas zeitverzögert zu dem Thread noch meine Sicht:
zu dem Beitrag aus München, wonach ermächtigte Übersetzer nicht ausreichen:
Die Bezeichnung ist - wie hier mehrfach erwähnt - in jedem Bundesland anders. In Berlin, wo ich wohne, werden Übersetzer ermächtigt und Dolmetscher vereidigt. Inhaltlich scheint es keinen wesentlichen Unterschied zu geben, ich darf jedenfalls für Gerichte und Notare übersetzen. Bei der Prozedur am Landgericht stellte sich das so dar, dass die... See more Etwas zeitverzögert zu dem Thread noch meine Sicht:
zu dem Beitrag aus München, wonach ermächtigte Übersetzer nicht ausreichen:
Die Bezeichnung ist - wie hier mehrfach erwähnt - in jedem Bundesland anders. In Berlin, wo ich wohne, werden Übersetzer ermächtigt und Dolmetscher vereidigt. Inhaltlich scheint es keinen wesentlichen Unterschied zu geben, ich darf jedenfalls für Gerichte und Notare übersetzen. Bei der Prozedur am Landgericht stellte sich das so dar, dass die Übersetzer per Ermächtigungsurkunde eben ermächtigt wurden (ohne weiteres Ritual) und die Dolmetscher tatsächlich einen Eid für die Vereidigung nachsprechen mussten (auf Wunsch mit oder ohne religiöse Formel). Im Alltag stelle ich mich aber trotzdem als vereidigter Übersetzer vor, einfach weil das den Leuten ein Begriff ist.
Und noch ein föderales Kuriosum: In Berlin ist es uns vom Landgericht untersagt, den Begriff "beglaubigte Übersetzung" zu benutzen. Wir dürfen nur (die Richtigkeit und Vollständigkeit) "bescheinigen" oder "bestätigen". ▲ Collapse | | | "öffentlich bestellt" oder "ermächtigt" | Feb 12, 2013 |
Tatsächlich ist die Bezeichnung von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.
Aber ursprünglich bedeutet "öffentlich bestellt", dass man verpflichtet ist, alle (gerichtlichen) Dokumente zu übersetzen, also nicht Aufträge zuzusagen oder abzulehnen. In den meisten Landesgesetzen ist aber inzwischen enthalten, dass auch diejenigen, die nach Landesrecht "ermächtigt" oder "für Übersetzungen vereidigt" (auch: beeidigt) werden, ebenfalls durch Gesetz und nicht durch Bestellung verp... See more Tatsächlich ist die Bezeichnung von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.
Aber ursprünglich bedeutet "öffentlich bestellt", dass man verpflichtet ist, alle (gerichtlichen) Dokumente zu übersetzen, also nicht Aufträge zuzusagen oder abzulehnen. In den meisten Landesgesetzen ist aber inzwischen enthalten, dass auch diejenigen, die nach Landesrecht "ermächtigt" oder "für Übersetzungen vereidigt" (auch: beeidigt) werden, ebenfalls durch Gesetz und nicht durch Bestellung verpflichtet sind, Aufträge von Gerichten und Staatsanwaltschaften (in manchen Bundesländern auch: von Behörden, von Notaren) unverzüglich zu erledigen.
In der Praxis gibt es kaum Unterschiede zwischen den Bundesländern: Im Allgemeinen wird vorher gefragt, ob jemand Zeit hat, oder man kann das zumindest bei Problemen telefonisch verhandeln. In der Praxis sind es also nur unterschiedliche Bezeichnungen, die allerdings Privatleute (Geburtsurkunden, Führerschein, Zeugnisse) stark verwirren und verunsichern. ▲ Collapse | | | Richard Schneider (X) Германия английский => немецкий + ... Übersetzungen werden nicht "beglaubigt", sondern bescheinigt/bestätigt | Feb 13, 2013 |
Und noch ein föderales Kuriosum: In Berlin ist es uns vom Landgericht untersagt, den Begriff "beglaubigte Übersetzung" zu benutzen. Wir dürfen nur (die Richtigkeit und Vollständigkeit) "bescheinigen" oder "bestätigen".
Das ist kein "Kuriosum", sondern eine richtige und notwendige Klarstellung, um der Begriffsverwirrung Einhalt zu gebieten. In Sachsen und Nordrhein-Westfalen gilt meines Wissens dasselbe.
Denn "Beglaubigungen" im juristischen Sinn dürfen ausschließlich von Behörden, Notaren oder z. B. Kirchen vorgenommen werden. Das, was Übersetzer unter ihre Übersetzung setzen, ist eine "Bescheinigung" oder "Bestätigung". Sie bescheinigen/bestätigen unter Berufung auf ihre Vereidigung, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist.
Leider hat sich die unzutreffende Bezeichnung "Beglaubigung" aber in der Übersetzungsbranche etabliert. Selbst Richter und Anwälte benutzen den Ausdruck, obwohl sie wissen, dass er in Bezug auf Übersetzungen unsinnig und falsch ist.
Wegen dieser Begriffsverwirrung werden gerichtlich ermächtigte Übersetzer von Privatkunden gelegentlich gefragt, ob sie auch beglaubigte Fotokopien anfertigen können. Klare Antwort: "Nein." Rückfrage des Kunden: "Wieso nicht? Sie beglaubigen doch auch Übersetzungen ..." | |
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