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Beglaubigte Übersetzungen in beide Sprachrichtungen?
Автор темы: Katharina Ganss
Katharina Ganss
Katharina Ganss  Identity Verified
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испанский => немецкий
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Feb 10, 2010

Hallo! Hier eine Frage, mit der ich mich seit einiger Zeit beschäftige. Ich bin seit einem Jahr in Baden-Württemberg als Spanisch-Übersetzerin vereidigt. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich die meisten beglaubigten Übersetzungen wahrscheinlich aus dem Spanischen ins Deutsche anfertigen werde, da ich als in Deutschland vereidigte Übersetzerin beglaubigte Übersetzungen für deutsche Behörden/Institutionen anfertigen darf und diese im Zweifelsfall eine Übersetzung aus der Fremdsprach... See more
Hallo! Hier eine Frage, mit der ich mich seit einiger Zeit beschäftige. Ich bin seit einem Jahr in Baden-Württemberg als Spanisch-Übersetzerin vereidigt. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich die meisten beglaubigten Übersetzungen wahrscheinlich aus dem Spanischen ins Deutsche anfertigen werde, da ich als in Deutschland vereidigte Übersetzerin beglaubigte Übersetzungen für deutsche Behörden/Institutionen anfertigen darf und diese im Zweifelsfall eine Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche benötigen. Nun erhalte ich aber immer wieder Anfragen, ob ich auch beglaubigte Übersetzungen ins Spanische (die der Kunde dann meist bei einer spanischen Behörde einreichen möchte) anfertigen kann, was ich aber nicht kann, da ich schließlich nicht in Spanien vereidigt bin. Anscheinend kennen die meisten Kunden gar nicht den Unterschied und denken, ich könnte beides erledigen. Ich finde es aber immer wieder schade, diese Kunden abweisen zu müssen, und wollte euch fragen, was ihr in solchen Fällen macht.

Arbeitet ihr mit einem anderen vereidigten Übersetzer zusammen und tauscht die Aufträge aus? Wenn ja, müsste das jemand in derselben Stadt sein, um die Originaldokumente nicht verschicken zu müssen, oder?

Seid ihr vielleicht in beiden Ländern vereidigt und wie habt ihr das geschafft?

Lehnt ihr die Aufträge ab?

Oder nehmt ihr solche Aufträge an, auch wenn die Übersetzung dann vielleicht nicht von der ausländischen Behörde akzeptiert wird?

Danke für eure Erläuterungen!

Katharina
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erika rubinstein
erika rubinstein  Identity Verified
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английский => русский
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Beide Richtungen Feb 10, 2010

Ich bin in NRW für Russisch und Deutsch ermächtigt und habe das Recht, in beide Richtungen Dokumente zu beglaubigen. Ob eine Behörde etwas dann in Russland annimmt oder nicht, hängt sicherlich von der Behörde ab. Ich habe früher bei deutschen Behörden auch Dokumente vorgelegt, die woanders beglaubigt wurden, und es wurde akzeptiert.
Wie kommst du darauf, dass du nur in eine Richtung beglaubigen darfst?


 
Catriona Thomas
Catriona Thomas
Local time: 12:31
немецкий => английский
Ich beglaubige in beide Sprachrichtungen Feb 10, 2010

Ich bin beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache und erstelle beglaubigte Übersetzungen, meistens ins Englische. Diese werden vom jeweiligen Kunden vor Gericht/Behörde/Notar sowohl in den USA/Kanada wie auch in Großbritannien verwendet. Die Beglaubigungsformel schreibe ich auf Englisch, mit Angabe des mich damals beeidigenden Gerichts (in München). Bisher kamen keine Nachfragen und die Akzeptanz war bis dato nie ein Problem.

Catriona Thomas


 
Claire Bourneton-Gerlach
Claire Bourneton-Gerlach  Identity Verified
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немецкий => французский
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Sowohl als auch.. Feb 10, 2010

Hallo Katharina,

Ich bin ebenfalls in BW beeidigt und fertige - auch für Behörden - beglaubigte Übersetzungen DE > FR und FR > DE. Du brauchst deine Kunden nicht mehr wegzuschicken!

Claire


 
Katharina Ganss
Katharina Ganss  Identity Verified
Германия
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испанский => немецкий
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Erkennt denn die ausländische Behörde die Übersetzung an? Feb 10, 2010

Hallo!

Vielen Dank für eure Antworten!

@Erika: Ich meine nicht, dass ich keine Übersetzung in die Fremdsprache anfertigen „darf“, sondern dass diese eventuell im Ausland nicht anerkannt wird.

Vielleicht ist die Situation von Land zu Land unterschiedlich? In Spanien kann es m.E. vorkommen, dass die spanische Behörde eine Übersetzung von einem in Spanien vereidigten Übersetzer fordert. In Deutschland ist es doch auch so, dass manche Behörden ausdrü
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Hallo!

Vielen Dank für eure Antworten!

@Erika: Ich meine nicht, dass ich keine Übersetzung in die Fremdsprache anfertigen „darf“, sondern dass diese eventuell im Ausland nicht anerkannt wird.

Vielleicht ist die Situation von Land zu Land unterschiedlich? In Spanien kann es m.E. vorkommen, dass die spanische Behörde eine Übersetzung von einem in Spanien vereidigten Übersetzer fordert. In Deutschland ist es doch auch so, dass manche Behörden ausdrücklich eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer wünschen. Eine Kundin von mir musste ihr Dokument sogar zweimal übersetzen lassen, weil die von einem in Spanien vereidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung in Deutschland nicht anerkannt wurde. Aus diesem Grund bin ich bisher davon ausgegangen, dass der Kunde eventuell mit meiner DE-SP-Übersetzung wieder weggeschickt wird, und da habe ich doch die Pflicht, ihn zumindest auf diese Tatsache hinzuweisen, oder? Wäre ich der Kunde, würde ich mich sehr ärgern, wenn ich für eine Übersetzung bezahle, die dann nicht anerkannt wird.

Aber vielleicht sollte ich es einfach darauf ankommen lassen und DE-SP-Übersetzungen anfertigen auf die Gefahr hin, dass sie abgelehnt werden? Ist das die "gängige Methode" und ich war mit meinen Empfehlungen an die Kunden immer zu vorsichtig?
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erika rubinstein
erika rubinstein  Identity Verified
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Unterschiedlich Feb 10, 2010

[@Erika: Ich meine nicht, dass ich keine Übersetzung in die Fremdsprache anfertigen „darf“, sondern dass diese eventuell im Ausland nicht anerkannt wird.]Katharina Ganss wrote:

Aber das mss ja nicht dein Problem sein. Jede Behörde entscheidet das individuell. Man kann den Kunden darauf hinweisen, aber wenn der Kunde das trotzdem möchte...


 
Victor Dewsbery
Victor Dewsbery  Identity Verified
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Ebenfalls 2-sprachig Feb 10, 2010

Ich übersetze und "bescheinige" in beiden Richtungen (DE-EN und EN-DE). Meine Muttersprache ist Englisch, mein Beeidigungsort Deutschland, mit der offiziellen Bezeichnung "für die Notare und Gerichte in Berlin".

Ich arbeite so seit über 15 Jahren und habe noch nie von Akzeptanzproblemen gehört, obwohl meine "Produkte" teilweise in ganz entfernte Länder gehen (zuletzt ein Dokument, das vom Standesamt in Mauritius anstandslos angenommen wurde).

Wenn Länder besonders
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Ich übersetze und "bescheinige" in beiden Richtungen (DE-EN und EN-DE). Meine Muttersprache ist Englisch, mein Beeidigungsort Deutschland, mit der offiziellen Bezeichnung "für die Notare und Gerichte in Berlin".

Ich arbeite so seit über 15 Jahren und habe noch nie von Akzeptanzproblemen gehört, obwohl meine "Produkte" teilweise in ganz entfernte Länder gehen (zuletzt ein Dokument, das vom Standesamt in Mauritius anstandslos angenommen wurde).

Wenn Länder besonders pingelig sind, dann verlangen sie einen Stempel vom Landgericht Berlin als Bestätigung, dass ich das darf, und dann eine Bestätigung von ihrer hiesigen Botschaft, dass das Landgericht für diese Berechtigung zuständig ist. In all den Jahren kann ich mich nur an einen Fall erinnern, bei dem diese Formalie notwendig war.

Rechtlich ist es m.E. so, dass meine Beeidigung nach deutschem Recht Bestand hat. Alle Länder die Deutschland als Rechtsstaat anerkennen, müssen deshalb meine Berechtigung anerkennen. Sie können höchstens formale Hürden für den Nachweis meiner Berechtigung setzen.
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Steve Erpelding
Steve Erpelding  Identity Verified
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Zweifel Feb 10, 2010

Hi,
also mich würde es arg wundern wenn Behörden in Spanien Übersetzungen von in anderen Ländern beeidigten Übersetzern annehmen würden (habe ich zumindest noch nie hier - in Barcelona - gehört). Um auf Nummer sicher zu gehen würde ich beim Aussenministerum nachfragen. Vielleicht finde
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Hi,
also mich würde es arg wundern wenn Behörden in Spanien Übersetzungen von in anderen Ländern beeidigten Übersetzern annehmen würden (habe ich zumindest noch nie hier - in Barcelona - gehört). Um auf Nummer sicher zu gehen würde ich beim Aussenministerum nachfragen. Vielleicht findest du auch hier weitere Infos :

http://www.maec.es/es/MenuPpal/Ministerio/Tablondeanuncios/InterpretesJurados/Paginas/Intrpretes%20Jurados.aspx

Dort findest du übrigens auch die aktuelle Liste der offiziellen Übersetzer.

lg
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Katharina Ganss
Katharina Ganss  Identity Verified
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Spain is different? Feb 11, 2010

Vielen Dank für eure Meinungen zum Thema!

Ich glaube, ebenso wie gammagin, nicht, dass spanische Behörden eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer problemlos anerkennen. Aber anscheinend ist das in anderen Ländern nicht so, da viele von euch niemals Probleme mit Übersetzungen für ausländische Behörden hatten?

Mich würde mal interessieren, ob jemand Erfahrungen mit anderen Möglichkeiten gemacht hat, z.B. in beiden Ländern vereidigt ist
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Vielen Dank für eure Meinungen zum Thema!

Ich glaube, ebenso wie gammagin, nicht, dass spanische Behörden eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer problemlos anerkennen. Aber anscheinend ist das in anderen Ländern nicht so, da viele von euch niemals Probleme mit Übersetzungen für ausländische Behörden hatten?

Mich würde mal interessieren, ob jemand Erfahrungen mit anderen Möglichkeiten gemacht hat, z.B. in beiden Ländern vereidigt ist oder mit einem anderen vereidigten Übersetzer zusammenarbeitet.

Danke!
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Derek Gill Franßen
Derek Gill Franßen  Identity Verified
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Памяти
Meine Erfahrung ebenfalls... Feb 11, 2010

Victor Dewsbery wrote:

Ich übersetze und "bescheinige" in beiden Richtungen (DE-EN und EN-DE). Meine Muttersprache ist Englisch, mein Beeidigungsort Deutschland, mit der offiziellen Bezeichnung "für die Notare und Gerichte in Berlin".

Ich arbeite so seit über 15 Jahren und habe noch nie von Akzeptanzproblemen gehört, obwohl meine "Produkte" teilweise in ganz entfernte Länder gehen (zuletzt ein Dokument, das vom Standesamt in Mauritius anstandslos angenommen wurde).

Wenn Länder besonders pingelig sind, dann verlangen sie einen Stempel vom Landgericht Berlin als Bestätigung, dass ich das darf, und dann eine Bestätigung von ihrer hiesigen Botschaft, dass das Landgericht für diese Berechtigung zuständig ist. In all den Jahren kann ich mich nur an einen Fall erinnern, bei dem diese Formalie notwendig war.

Rechtlich ist es m.E. so, dass meine Beeidigung nach deutschem Recht Bestand hat. Alle Länder die Deutschland als Rechtsstaat anerkennen, müssen deshalb meine Berechtigung anerkennen. Sie können höchstens formale Hürden für den Nachweis meiner Berechtigung setzen.


Genau so ist es auch für mich (aber in Schleswig Holstein, wo das OLG für Übersetzer zuständig ist, und nur seit 7 Jehren oder so).

Ich bin auch für beide Sprachen, d.h. für Englisch und Deutsch ermächtigt und ich habe noch nie ein Problem mit der Anerkennung durch Behörden in anderen Ländern bzw. Staaten gehabt (wobei eine Bestätigung meiner Ermächtigung vereinzelt verlangt wird).




[Edited at 2010-02-11 12:56 GMT]


 
Ursula Dias
Ursula Dias  Identity Verified
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французский => немецкий
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@Katharina Feb 11, 2010

Ich war 11 Jahre lang ermächtigte Übersetzerin für Franz., Span. und Portugiesisch (OLG-Bezirk Köln) und habe auch in die Fremdsprache (auch für Lateinamerika) übersetzt, ohne dass es jemals Probleme gab.

Mit meinem Umzug nach Portugal ist die dt. Ermächtigung allerdings automatisch erloschen. Ich bin nicht mehr berechtigt, Übersetzungen zu beglaubigen.

Ich habe gesehen, dass Du in Spanien wohnst. Ich weiß nicht, wie es in BW geregelt ist, aber erkundige Dich b
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Ich war 11 Jahre lang ermächtigte Übersetzerin für Franz., Span. und Portugiesisch (OLG-Bezirk Köln) und habe auch in die Fremdsprache (auch für Lateinamerika) übersetzt, ohne dass es jemals Probleme gab.

Mit meinem Umzug nach Portugal ist die dt. Ermächtigung allerdings automatisch erloschen. Ich bin nicht mehr berechtigt, Übersetzungen zu beglaubigen.

Ich habe gesehen, dass Du in Spanien wohnst. Ich weiß nicht, wie es in BW geregelt ist, aber erkundige Dich besser mal, ob Du überhaupt noch aufgrund Deiner deutschen Ermächtigung beglaubigen darfst.... kann unter Umständen 'ne Menge Ärger geben!




LG Ursula
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Katharina Ganss
Katharina Ganss  Identity Verified
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Am Landgericht Stuttgart kein Problem Feb 12, 2010

Hallo Ursula!

Am Landgericht Stuttgart wird man vereidigt, auch wenn man im Ausland wohnt. Frag doch mal dort nach, vielleicht ist das eine Möglichkeit für dich, wieder vereidigt zu werden?

Viele Grüße

Katharina


 
Katharina Ganss
Katharina Ganss  Identity Verified
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Alternativen? Feb 12, 2010

Ich habe mich mal etwas im Internet umgeschaut und obwohl ich keinen konkreten Gesetzestext gefunden habe, heißt es doch immer wieder auf verschiedenen Websites von spanischen Universitäten/ Behörden, dass die Übersetzung von einem „traductor jurado debidamente inscrito y autorizado en España“ angefertigt werden muss (d.h. von einem in Spanien vereidigten Übersetzer). Wahrscheinlich legen das nicht alle Behörden streng aus, aber trotzdem würde mich interessieren:

- Hat j
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Ich habe mich mal etwas im Internet umgeschaut und obwohl ich keinen konkreten Gesetzestext gefunden habe, heißt es doch immer wieder auf verschiedenen Websites von spanischen Universitäten/ Behörden, dass die Übersetzung von einem „traductor jurado debidamente inscrito y autorizado en España“ angefertigt werden muss (d.h. von einem in Spanien vereidigten Übersetzer). Wahrscheinlich legen das nicht alle Behörden streng aus, aber trotzdem würde mich interessieren:

- Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Verfahren zur Bestätigung der Vereidigung/Ermächtigung, das hier immer wieder genannt wird (Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers durch einen Notar / Bestätigung durch das Landgericht oder Konsulat...)? Ist das nicht sehr aufwendig, wenn man für jedes einzelne Dokument diese „Bürokratie“ durchführen muss? Lohnt sich das überhaupt?

- Könnte man nicht versuchen, direkt in beiden Ländern vereidigt zu werden?

Danke und viele Grüße aus Madrid!

Katharina
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Ursula Dias
Ursula Dias  Identity Verified
Португалия
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Danke Katharina! Feb 12, 2010

Vielen Dank, Katharina, für den Tipp. Das werde ich bei meinem nächsten D-Aufenthalt direkt mal in Angriff nehmen

Nur zum Trost:

In Portugal gibt es überhaupt keine ermächtigten Übersetzer. Jede Übersetzung, die beglaubigt werden soll, muss von einem RA, einem Notar oder einem "Solicitador" beglaubigt werden. Die Kosten pro Dokument (bis zu 4 Seiten lang) belaufen sich dabei auf sage und schreibe: 2
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Vielen Dank, Katharina, für den Tipp. Das werde ich bei meinem nächsten D-Aufenthalt direkt mal in Angriff nehmen

Nur zum Trost:

In Portugal gibt es überhaupt keine ermächtigten Übersetzer. Jede Übersetzung, die beglaubigt werden soll, muss von einem RA, einem Notar oder einem "Solicitador" beglaubigt werden. Die Kosten pro Dokument (bis zu 4 Seiten lang) belaufen sich dabei auf sage und schreibe: 21,06 EUR!!!! (feste Gebührenordnung)
Das Tolle daran ist, dass der entsprechende Notar/RA kein einziges Wort des fremdspachlichen Textes verstehen muss: er beglaubigt lediglich die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers, der übrigens mit keinem in der Urkunde erwähnten Personen verwandt oder verschwägert sein darf. Das ist manchmal ganz schön kompliziert!
Für die Übersetzung selbst braucht man keinerlei Qualifikation. Es genügt die Aussage des "Übersetzers", dass er sich in der Lage fühlt, das Dokument zu übersetzen. Das macht alles recht bürokratisch und im Ergebnis muss man sich nicht wundern, dass teilweise die kuriosesten Übersetzungen dabei rauskommen!

Hier wäre eine europaweite Regelung wünschenswert. Aber es scheint ja selbst zwischen den dt. Bundesländern große Unterschiede zu geben.... Vielleicht ist das in Spanien je nach autonomer Region auch unterschiedlich?
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Roman Lutz
Roman Lutz  Identity Verified
Германия
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английский => немецкий
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Richtigkeitserklärung in den anderen Sprachen Jul 27, 2010

Hi,

bin durch meine Suche auf diesen Thread hier gestoßen und wollte nicht extra einen neuen aufmachen.

Da es ja anscheinend möglich ist, auch aus der Muttersprache in die Fremdsprache eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen, wollte ich fragen, wie es sich hier mit der Richtigkeitserklärung verhält.

Im Deutschen muss ja eine genau festgelegte Floskel auf das Dokument gesetzt werden ( zusammen mit dem Stempel und Datum/Unterschrift).

Gibt
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Hi,

bin durch meine Suche auf diesen Thread hier gestoßen und wollte nicht extra einen neuen aufmachen.

Da es ja anscheinend möglich ist, auch aus der Muttersprache in die Fremdsprache eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen, wollte ich fragen, wie es sich hier mit der Richtigkeitserklärung verhält.

Im Deutschen muss ja eine genau festgelegte Floskel auf das Dokument gesetzt werden ( zusammen mit dem Stempel und Datum/Unterschrift).

Gibt es irgendwelche Quellen, wo man erfährt, wie es sich z.B. im Englischen verhält?

Ich glaube ja kaum, dass man auf eine Übersetzung ins Englische die deutsche Richtigkeitserklärung setzen muss

Wäre super wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte

Vielen Dank,

Roman
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