Betriebsausgabenpauschale auch für Übersetzer???
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Robert Fischer
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Jan 26, 2010

Bei der Bearbeitung meiner Steuererklärung habe ich folgendes gefunden:

"BMF, 21.01.1994, IV B 4 - S 2246 - 5/94
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens folgendes:

Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei der Ermittlung der vorbezeichneten Einkünfte die Betriebsausgaben wie folgt pauschaliert werden:

1. bei hauptberuflicher selbständiger sc
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Bei der Bearbeitung meiner Steuererklärung habe ich folgendes gefunden:

"BMF, 21.01.1994, IV B 4 - S 2246 - 5/94
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens folgendes:

Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei der Ermittlung der vorbezeichneten Einkünfte die Betriebsausgaben wie folgt pauschaliert werden:

1. bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit auf 30 v.H. der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 4 800 DM jährlich ..."


Wäre ich "journalisitsch" tätig, könnte ich in meine Steuererklärungssoftware "TAXMAN 2010 spezial" einfach die pauschalisierten Betriebsausgaben auswählen (30 % Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 2.455 € pro Jahr) und würde steuerlich wesentlich günstiger kommen (in meinem Fall etwa 400 € mehr an Erstattung, da ich im Jahr 2009 neben 6 Monaten freiberuflichem Übersetzen 5 Monate bei einer Firma angestellt war).

Sind nun Übersetzer in übertragenem Sinn nicht auch Journalisten??? Eine Debatte ließe sich sicherlich in Analogie zur "publizistischen Tätigkeit" zwecks Aufnahme in die Künstlersozialkasse führen. Unabhängig davon sollte es aber mit den Finanzämtern diesbezüglich erste Erfahrungen geben...
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Richard Schneider (X)
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Nein, Übersetzer sind keine Schriftsteller Jan 26, 2010

Eine Pauschalierung ist bei unserer Berufsgruppe nicht zulässig. Selbst dann nicht, wenn man ausschließlich belletristische Literatur übersetzt.

Es gab erst im vergangenen Jahr ein letztinstanzliches Urteil des Bundesfinanzhofs zu di
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Eine Pauschalierung ist bei unserer Berufsgruppe nicht zulässig. Selbst dann nicht, wenn man ausschließlich belletristische Literatur übersetzt.

Es gab erst im vergangenen Jahr ein letztinstanzliches Urteil des Bundesfinanzhofs zu dieser Frage:

http://uepo.de/2009/11/06/bundesfinanzhof-stellt-klar-ubersetzer-sind-keine-schriftsteller/
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Robert Fischer
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Betriebsausgabenpauschale Feb 3, 2010

Ich persönlich würde mich nicht gleich dem aktuellen Urteil anschließen wollen. Mich interessiert mehr die Erfolgsnachricht, wer persönlich beim Finanzamt die Betriebsausgabenpauschale anerkannt bekommen hat. Vielleicht kommt man damit immer noch beim lokalen Finanzamt durch.

 
MWuebben
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Aktueller Stand? Mar 3, 2015

Hat sich in der Zwischenzeit irgendwas geändert? Finde leider kaum Infos zum Thema.

 
ErKann (X)
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Zu kurz gedacht.. Apr 8, 2015

Hier eine Antwort auf den Beitrag von Richard Schneider:
Der Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs greift insofern zu kurz, als dass dieses Urteil sich lediglich mit der Frage beschäftigt inwiefern Übersetzer gemäß der schriftellerischen Betriebsausgabenpauschale berücksichtigt werden können. In der Tat verneint der Bundesfinanzhof diese Möglichkeit.

Jedoch heißt es nach H 18.2 EStH, dass die Betriebspauschale von 30 Prozent der Betriebseinnahmen und maximal 2455
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Hier eine Antwort auf den Beitrag von Richard Schneider:
Der Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs greift insofern zu kurz, als dass dieses Urteil sich lediglich mit der Frage beschäftigt inwiefern Übersetzer gemäß der schriftellerischen Betriebsausgabenpauschale berücksichtigt werden können. In der Tat verneint der Bundesfinanzhof diese Möglichkeit.

Jedoch heißt es nach H 18.2 EStH, dass die Betriebspauschale von 30 Prozent der Betriebseinnahmen und maximal 2455 Euro jährlich "hauptberuflich selbständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit" einschließt. Im Urteil des Bundesfinanzhofs wird zwar klargestellt, dass Übersetzer hinsichtlich der Betriebsausgabenpauschale nicht wie Schriftsteller zu behandeln sind, das Urteil schließt jedoch in keiner Weise aus, dass Übersetzen als eine "hauptverufliche selbstständige journalistische Tätigkeit" ausgeübt werden könne. Demnach gilt für Übersetzer, welche hauptberuflich journalistische tätig sind die genannte Betriebspauschale i.H.v. 30 Prozent der Betriebseinnahmen und maximal 2455 Euro jährlich.
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Rolf Keller
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Was ist ein übersetzender Journalist? Apr 8, 2015

ErKann wrote:

... Übersetzer, welche hauptberuflich journalistische tätig sind ...


Wenn solche Personen hauptberuflich als Journalisten arbeiten, sind sie bei dieser Tätigkeit keine Übersetzer, sondern Journalisten und können als solche die BA-Pauschale in Anspruch nehmen.

Natürlich können solche Personen nebenher eine zweite Tätigkeit ausüben, z. B. können sie als Übersetzer arbeiten. Das ist dann aber ein zweiter "Betrieb" mit separat zu behandelnden Betriebsausgaben, die nicht pauschaliert werden können.


 


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