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Gesetz über Dolmetscher und Übersetzer in der Justiz des Landes NRW
Автор темы: Iris Schlagheck-Weber
Iris Schlagheck-Weber
Iris Schlagheck-Weber  Identity Verified
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Apr 15, 2008

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich wollte mich mal mit einem (wie ich finde) frustrierenden Thema an Euch wenden: Diejenigen von Euch, die wie ich in NRW leben und als ermächtigte Übersetzer bzw. vereidigte Dolmetscher tätig sind, werden vor kurzem ein Schreiben des für sie zuständigen OLG erhalten haben, indem darauf hingewiesen wurde, dass zur (Neu-)Beantragung der Ermächtigung/Vereidigung ein Nachweis über sichere Rechtssprachekenntnisse zu erbringen sei.

Ich
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich wollte mich mal mit einem (wie ich finde) frustrierenden Thema an Euch wenden: Diejenigen von Euch, die wie ich in NRW leben und als ermächtigte Übersetzer bzw. vereidigte Dolmetscher tätig sind, werden vor kurzem ein Schreiben des für sie zuständigen OLG erhalten haben, indem darauf hingewiesen wurde, dass zur (Neu-)Beantragung der Ermächtigung/Vereidigung ein Nachweis über sichere Rechtssprachekenntnisse zu erbringen sei.

Ich bin seit 1999 (mit abgeschlossener Übersetzerausbildung, aber ohne Jurastudium) als ermächtigte Übersetzerin tätig und habe seitdem auf fester und freier Basis u. a. für verschiedene große Wirtschaftskanzleien gearbeitet und von diesen natürlich auch (exzellente) Arbeitszeugnisse erhalten. Dem OLG Köln war dies auf Anfrage aber "zu allgemein gehalten". Auf meine Frage, wie ich meine Rechtssprachekenntnisse denn noch nachweisen könne, kam die Antwort, das sei noch nicht entschieden, ich müsse mal bei der IHK nachfragen (Fehlanzeige!) oder auch beim BDÜ. Gesagt, getan. Der BDÜ empfahl mir den Besuch der Summe School in Recklinghausen.

Da scheiden sich bei mir aber langsam die Geister. So interessant es auch wäre, dieses Seminar zu besuchen, würden mich die Kosten erschlagen. Außerdem würde das ja auch einen zwangsläufigen Verlust von Arbeitszeit nach sich ziehen.

Ich finde es vollkommen in Ordnung, dass mit dem neuen Gesetz schwarze Schafe ausgesondert werden sollen, bin aber gleichermaßen frustriert, dass man als "alter Hase" viel Geld für einen Nachweis der Rechtssprachekenntnisse aufbringen muss.

Kennt Ihr Alternativlösungen zur Summer School? Wie steht Ihr allgemein zu dem neuen Gesetz?

Herzliche Grüße,
Eure Iris
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Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Kurz und knapp Apr 15, 2008

das ist Geldschneiderei - nicht nur, dass man die Eintragung alle fünf Jahre mit 60 Euro bezahlen muss, soll man noch ein Seminar besuchen, welches über 1.000 Euro netto kostet! Dabei ist mir nicht einmal klar, ob diese Gebühr für das gesamte Seminar, oder aber pro Block zu entrichten wäre. Im letzteren Falle liegt die Gebühr bei satten 2.000 Euro plus 10 Tage Arbeitsausfall - selbst bei milden 200 Euro pro Tag sind es weitere 2.000 Euro, die man sich irgendwo ausschneiden muss.

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das ist Geldschneiderei - nicht nur, dass man die Eintragung alle fünf Jahre mit 60 Euro bezahlen muss, soll man noch ein Seminar besuchen, welches über 1.000 Euro netto kostet! Dabei ist mir nicht einmal klar, ob diese Gebühr für das gesamte Seminar, oder aber pro Block zu entrichten wäre. Im letzteren Falle liegt die Gebühr bei satten 2.000 Euro plus 10 Tage Arbeitsausfall - selbst bei milden 200 Euro pro Tag sind es weitere 2.000 Euro, die man sich irgendwo ausschneiden muss.

Warum nimmt man eigentlich auch nur an, dass ein ermächtigter Übersetzer Rechtssprache übersetzen muss? Sind Bilanzen, Geburtsurkunden und ähnliches etwa ohne eingehendes Jurastudium nicht verständlich und übersetzbar? Wenn es dem so wäre, müsste man wohl alle oder nahezu alle Standesbeamten in NRW austauschen, denn kaum einer von ihnen wird ein Jurastudium abgeschlossen haben, aber Geburtsurkunden stellen und bearbeiten sie am laufenden Band.

Ich weiß jetzt nicht, wie ich mit dem Problem selbst umgehen werde, denn es betrifft mich ebenso wie Dich und viele andere hier. Nur bin ich seit 1992 ermächtigt, seit einigen Jahren auch vereidigt, dafür habe aber kein Übersetzen studiert. Daas sieht dann wohl noch schlimmer aus....

Frustrierte Grüße
Jerzy

[Edited at 2008-04-15 11:03]
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hazmatgerman (X)
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Unjuristische Gedanken Apr 15, 2008

Czopik & S.-W.:
1. Was ist mit Bestands-/Vertrauensschutz und allen Folgen? Wurden in Vergangenheit evtl. explizit oder implizit rechtssprachliche Kenntnisse bestätigt, z.B. durch Bezahlung als Sprachmittler bei Gericht/Staatsanwaltschaft?
2. Wo ist die Rechtsgrundlage für die behördliche Forderung, die ja zumindest in die Berufsfreiheit eingreift. undzwar sowohl formal (Zuständigkeit, ermächtigendes Gesetz, Durchführungsvorschriften des Ministeriums) als auch faktisch?
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Czopik & S.-W.:
1. Was ist mit Bestands-/Vertrauensschutz und allen Folgen? Wurden in Vergangenheit evtl. explizit oder implizit rechtssprachliche Kenntnisse bestätigt, z.B. durch Bezahlung als Sprachmittler bei Gericht/Staatsanwaltschaft?
2. Wo ist die Rechtsgrundlage für die behördliche Forderung, die ja zumindest in die Berufsfreiheit eingreift. undzwar sowohl formal (Zuständigkeit, ermächtigendes Gesetz, Durchführungsvorschriften des Ministeriums) als auch faktisch?
3. Wo ist die Anerkennung der "Summer School" (Denglisch ohne Not) durch die entscheidende Behörde?
4. Wer unterrichtet an der "Summer School" - sicherlich nicht etwa Mitglieder ebenjener Behörde? Wer legt die Qualifikation der Unterrichtenden fest?
5. Konsistenz mit der parallel laufenden Weigerung, volle Sätze an Sprachmittler zu zahlen, weil sie ja die "Rechtssprache" ohnehin können.
6. Wer ist im übergeordneten Ministerium für die Fachaufsicht der Verwaltung/Justiz in dieser Frage zuständig; Interessenkollisionen?
7. Welche Studiengänge mit juristischem Schwerpunkt können analog für das erzielte/verlangte Terminologieniveau herangezogen werden in diesem Bundesland?
Nur als Anregung, welche Punkte eruiert werden könnten.
Für Rückmeldung wäre ich dankbar.
M.A.T.
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Annette Scheulen
Annette Scheulen  Identity Verified
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Mögliche Alternative? Apr 15, 2008

Noch eine Leidensgenossin.

Über einen Link in einer ProZ-Diskussion stieß ich auf diese Seite: http://www.reinoldskrabal.de/dateien/GBT.Merkblatt.pdf . Bevor ich mich anmelde, würde ich aber auf jeden Fall versuchen, beim OLG herauszufinden, ob dieses Zertifikat überhaupt anerkannt wird. Wenn ich mich
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Noch eine Leidensgenossin.

Über einen Link in einer ProZ-Diskussion stieß ich auf diese Seite: http://www.reinoldskrabal.de/dateien/GBT.Merkblatt.pdf . Bevor ich mich anmelde, würde ich aber auf jeden Fall versuchen, beim OLG herauszufinden, ob dieses Zertifikat überhaupt anerkannt wird. Wenn ich mich recht erinnere, wurden laut der Sachbearbeiterin des OLG Köln, mit der ich sprach, bisher nur die Summer School des BDÜ und juristische Qualifikationen als Nachweis der Rechtssprachekenntnisse akzeptiert.

Gegenüber der Summer School hat diese Prüfung – neben geringeren Kosten – den Vorteil, dass man sich in freier Zeiteinteilung darauf vorbereiten kann und somit nicht so lange für Aufträge ausfällt. Eine Absolventin der Summer School sagte mir nämlich, dass man auch für das Lernen für die Prüfung viel Zeit einkalkulieren muss. Da dafür nur ein vorgegebener Zeitraum zur Verfügung steht, kann man u. U. mehrere Monate lang nicht viele Aufträge annehmen.
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Annette Scheulen
Annette Scheulen  Identity Verified
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Einige Antworten Apr 15, 2008

Bin zwar nicht gefragt – trotzdem einige Antworten:

hazmatgerman wrote:

1. Was ist mit Bestands-/Vertrauensschutz und allen Folgen?


Wurde von BDÜ und Justizbehörden ausdrücklich abgelehnt (abgesehen von einer Übergangsfrist).

hazmatgerman wrote:

2. Wo ist die Rechtsgrundlage für die behördliche Forderung, die ja zumindest in die Berufsfreiheit eingreift.


Das im Titel des Threads angegebene Gesetz.

hazmatgerman wrote:

3. Wo ist die Anerkennung der "Summer School" (Denglisch ohne Not) durch die entscheidende Behörde?


Weiß nicht, ob es eine offizielle Anerkennung gibt. De facto wird die Prüfung der Summer School aber wohl als Nachweis der Rechtssprachekenntnisse akzeptiert.

hazmatgerman wrote:

4. Wer unterrichtet an der "Summer School" - sicherlich nicht etwa Mitglieder ebenjener Behörde?


Siehe Seite 7 dieser Broschüre: http://www.bdue-nrw.de/pdf/summerschool2008.pdf

hazmatgerman wrote:

5. Konsistenz mit der parallel laufenden Weigerung, volle Sätze an Sprachmittler zu zahlen, weil sie ja die "Rechtssprache" ohnehin können.


Sehr treffend beobachtet.

hazmatgerman wrote:

7. Welche Studiengänge mit juristischem Schwerpunkt können analog für das erzielte/verlangte Terminologieniveau herangezogen werden in diesem Bundesland?


Es gibt etliche juristische Studiengänge in NRW. Die wenigsten Sprachmittler werden aber ein volles Jurastudium absolvieren wollen, nur um den geforderten Nachweis der Rechtssprachekenntnisse erbringen zu können.


 
hazmatgerman (X)
hazmatgerman (X)
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Scheulen-Antworten Apr 18, 2008

Sehr geehrte Fr. Scheulen,
Sie haben sich weit mehr Mühe gemacht, als mir zusteht - ganz herzlichen Dank. Da ich selbst nur Zaungast bin waren die Fragen als Anregung zum Aufbau einer Gegenargumentation gedacht für die betroffenen Sprachmittler. Zur Rechtsgrundlage: ein einfachrangiges Gesetz ist ggf. eben nicht die Rechtsgrundlage, wenn es nämlich gegen höherrangiges Recht (EU, Landes- oder Bundesverfassung) verstößt. Diesen Sachverhalt wollte ich als Anregung bieten. Beispielsweise
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Sehr geehrte Fr. Scheulen,
Sie haben sich weit mehr Mühe gemacht, als mir zusteht - ganz herzlichen Dank. Da ich selbst nur Zaungast bin waren die Fragen als Anregung zum Aufbau einer Gegenargumentation gedacht für die betroffenen Sprachmittler. Zur Rechtsgrundlage: ein einfachrangiges Gesetz ist ggf. eben nicht die Rechtsgrundlage, wenn es nämlich gegen höherrangiges Recht (EU, Landes- oder Bundesverfassung) verstößt. Diesen Sachverhalt wollte ich als Anregung bieten. Beispielsweise könnte ein entsprechend qualifizierter E/D-Übersetzer aus einem EU-Land hier darauf bestehen, ohne solche Schulungen das machen zu können, was er ggf. in seinem früheren Arbeitsland machte, oder?
Weitere Anhaltspunkte: wenn das Ergebnis einer mehrtägigen Schulung akzeptiert wird, was ist dann mit beispielsweise mit einem studierten Nebenfach "Recht" oder IHK-Qualifikationen mit erheblich mehr Wochenstunden? Ich halte es für rechtlich nicht haltbar, wenn die "Akzeptanz" einer Schulung ohne Rückgriff auf zitierfähige Anforderungen läuft; das könnte als willkürliche Entscheidung interpretiert werden. Ebenfalls bedenklich ist es, wenn durch nicht absehbare neue Vorschriften praktisch die Berufsausübung erheblich erschwert würde - ob dann die parteiische (da Geschäftspartner) angesprochene Behörde hier in der Lage ist, rechtlich verbindliche Würdigungen abzugeben, kann auch bezweifelt werden. Ob ein beteiligter Berufsverbände hier vorurteilsfrei agieren kann entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.
Schönen Tag noch.
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Iris Schlagheck-Weber
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OLG Düsseldorf Apr 18, 2008

Vielen Dank für Eure Beteiligung, da fühlt man sich nicht so allein.....

Ich habe zwischenzeitlich auch mal mit dem Ansprechpartner des OLG Düsseldorf telefoniert, der mir bestätigte, dass eine genaue Handhabung des Gesetzes noch nicht ausdiskutiert sei.

Der Herr teilte mir mit, dass es, würde ich im Bezirk des OlG Düsseldorf wohnen, möglichweise reichen würde, wenn ich eine Auflistung der (innerhalb der letzten zwei bis drei Jahren) vor Gericht verwendeten übe
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Vielen Dank für Eure Beteiligung, da fühlt man sich nicht so allein.....

Ich habe zwischenzeitlich auch mal mit dem Ansprechpartner des OLG Düsseldorf telefoniert, der mir bestätigte, dass eine genaue Handhabung des Gesetzes noch nicht ausdiskutiert sei.

Der Herr teilte mir mit, dass es, würde ich im Bezirk des OlG Düsseldorf wohnen, möglichweise reichen würde, wenn ich eine Auflistung der (innerhalb der letzten zwei bis drei Jahren) vor Gericht verwendeten übersetzten Dokumente nebst Angabe des Aktenzeichens einreichte.

Er gab allerdings zu bedenken, dass es keine einheitliche Handhabung der drei OLGs gäbe. Da war ich dann natürlich wieder am Ausgangspunkt angelangt, da für mich das OLG Köln zuständig ist.

Annette, vielen Dank für den Link, das klingt sehr interessant. Dennoch finde ich es haarsträubend, dass (wenn diese Prüfung überhaupt anerkannt würde) man sich auf eigene Kosten monatelang auf eine umfangreiche Prüfung vorbereiten soll und zwischenzeitlich möglicherweise Gefahr läuft, dass die "alte" Ermächtigung erlischt, da diese Prüfung ja nur einmal jährlich im Februar stattfindet.

Ich hätte große Lust, mich an den Gesetzgeber zu wenden und ihn um Stellungnahme bzw. eindeutige Antwort zu bitten....
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Annette Scheulen
Annette Scheulen  Identity Verified
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Ein paar verspätete Kommentare Jun 22, 2008

Leider habe ich die nachfolgenden Beiträge erst jetzt gesehen. Offensichtlich wird man nicht benachrichtigt, wenn weitere Antworten zum Thema eingehen.

Iris Schlagheck-Weber wrote:

Er gab allerdings zu bedenken, dass es keine einheitliche Handhabung der drei OLGs gäbe.


Das war schon immer so, auch nachdem vor einigen Jahren ein einheitliches Merkblatt erarbeitet wurde. Beim OLG Köln waren die Anforderungen in Bezug auf den Nachweis der Rechtssprachekenntnisse schon immer am höchsten.

hazmatgerman wrote:

Ich halte es für rechtlich nicht haltbar, wenn die "Akzeptanz" einer Schulung ohne Rückgriff auf zitierfähige Anforderungen läuft; das könnte als willkürliche Entscheidung interpretiert werden.


Daran sind die Sprachmittler in NRW schon gewöhnt ...

hazmatgerman wrote:

Ebenfalls bedenklich ist es, wenn durch nicht absehbare neue Vorschriften praktisch die Berufsausübung erheblich erschwert würde - ob dann die parteiische (da Geschäftspartner) angesprochene Behörde hier in der Lage ist, rechtlich verbindliche Würdigungen abzugeben, kann auch bezweifelt werden.


Ja, das ganze Vorgehen ist sicher fragwürdig. Bei dem bei mir anfallenden Volumen an beglaubigten Übersetzungen lohnt es sich für mich aber nicht, bis zum Bundesverwaltungsgericht zu klagen. Denn das wäre in diesem Fall sicherlich erforderlich, wenn man eine Änderung erreichen wollte.

hazmatgerman wrote:

Ob ein beteiligter Berufsverbände hier vorurteilsfrei agieren kann entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.


Der BDÜ, der die Summer School anbietet, wohl kaum.

Iris Schlagheck-Weber wrote:

Dennoch finde ich es haarsträubend, dass (wenn diese Prüfung überhaupt anerkannt würde) man sich auf eigene Kosten monatelang auf eine umfangreiche Prüfung vorbereiten soll und zwischenzeitlich möglicherweise Gefahr läuft, dass die "alte" Ermächtigung erlischt, da diese Prüfung ja nur einmal jährlich im Februar stattfindet.


Tja, die Berufsverbände freuen sich sehr, dass auf diese Weise die "Unqualifizierten" wie unsereins herausfallen. Wenn wir keine Schmuddelkinder sein wollen, müssen wir nur ihre teuren Fortbildungen besuchen!


 
Marian Pyritz
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Präzisierung der Anforderungen Jul 28, 2008

Die Hinweise zur Allgemeinen Beeidigung und Ermächtigung von Sprachmittlern wurden jetzt präzisiert:

http://www.justiz.nrw.de/AL/dolmetscher_uebersetzer/dolmetscher_uebersetzer_hinweis/hinweise_all_beeidigung.pdf

Auszug daraus zum Nachweis der fachlichen Eignung:

"Als Hinweis geeignet s
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Die Hinweise zur Allgemeinen Beeidigung und Ermächtigung von Sprachmittlern wurden jetzt präzisiert:

http://www.justiz.nrw.de/AL/dolmetscher_uebersetzer/dolmetscher_uebersetzer_hinweis/hinweise_all_beeidigung.pdf

Auszug daraus zum Nachweis der fachlichen Eignung:

"Als Hinweis geeignet sind qualifizierte Zeugnisse oder Bescheinigungen über den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden Kurses. Die Lehrveranstaltung muss mit einer Prüfung abgeschlossen worden sein. Aus dem Zeugnis oder der Bescheinigung muss sich Art und Umfang des vermittelten Stoffes und der abgelegten Prüfung ergeben.
Soweit die Rechtsprachkenntnisse im Verlauf eines (Fach-)Hochschulstudiums erworben wurden und
dies im Abschlusszeugnis ohne nähere Erläuterung dokumentiert wird, ist die Vorlage der zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Studien- und Prüfungsordnung, aus der sich Art und Umfang des vermittelten Stoffes und der abgelegten rechtsprachlichen Prüfung ergeben, zwingend erforderlich.
Nicht ausreichend ist nur die Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren, Übungen und (Intensiv-)Kursen ohne qualifizierte Abschlussprüfung."

Grüße
Marian
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Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Super toll, aber... Jul 28, 2008

soll es heißen, dass ein ermächtigter Übersetzer nur für Gerichte arbeitet?
Wie lebensfremd sind denn unsere Politiker oder auf wessen Mist ist das gewachsen?
Was ist dann mit Verträgen, Bilanzen und sonstigen Unterlagen (Geburtsurkunden beispielsweise), sollen die auf einmal dann nicht mehr beglaubigt werden?
Ich habe nicht vor, mich zum Sklaven und Diener der Justiz zu machen, um (Zitat): "den nordrhein-westfälischen Gerichten und Staatsanwaltschaften auf Anforderung ku
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soll es heißen, dass ein ermächtigter Übersetzer nur für Gerichte arbeitet?
Wie lebensfremd sind denn unsere Politiker oder auf wessen Mist ist das gewachsen?
Was ist dann mit Verträgen, Bilanzen und sonstigen Unterlagen (Geburtsurkunden beispielsweise), sollen die auf einmal dann nicht mehr beglaubigt werden?
Ich habe nicht vor, mich zum Sklaven und Diener der Justiz zu machen, um (Zitat): "den nordrhein-westfälischen Gerichten und Staatsanwaltschaften auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen". Und weiter "eine ausdrückliche Erklärung, dass Sie bereit sind, bei Bedarf auch kurzfristige Aufträge oder Aufträge von erheblichem Umfang zu übernehmen". Soll das also heißen, ich muss alles stehen und liegen lassen, nur weil das Gericht das so will.
Wenn es wirklich an solche Bedingungen geknüpft sein sollte, muss ich mir das reiflich überlegen, ob ich der Behörde und deren Helfern (Kurs-Organisatoren) das Geld in den Rachen werfen möchte.

Persönlich finde ich dieses Thema brisant und interessant genug, um es - wenn es mir gelingt - zu einem der Themen einer ProZ-Konferenz zu machen.

Im Grunde bin ich darüber entsetzt, was man sich da in Düsseldorf ausgedacht hatte
Gruß
Jerzy
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Iris Schlagheck-Weber
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....und die grundsätzliche Frage bleibt Jul 28, 2008

Zunächst einmal stimme ich Jerzy aus vollem Herzen zu.

Ich weiß nicht, ob es der Herr vom OLG Düsseldorf war oder die Dame vom OLG Köln, der/die anlässlich unseres im Frühjahr 2008 geführten Telefonates tatsächlich davon ausging, dass ermächtigte Übersetzer nur für die Gerichte arbeiten. Hallo?????? Ich bin Ansprechpartner bei Gericht für Sprachmittler und weiß im Grunde nicht, dass sie auch für Privat- und Industriekunden arbeiten? Ein Trauerspiel.

Und di
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Zunächst einmal stimme ich Jerzy aus vollem Herzen zu.

Ich weiß nicht, ob es der Herr vom OLG Düsseldorf war oder die Dame vom OLG Köln, der/die anlässlich unseres im Frühjahr 2008 geführten Telefonates tatsächlich davon ausging, dass ermächtigte Übersetzer nur für die Gerichte arbeiten. Hallo?????? Ich bin Ansprechpartner bei Gericht für Sprachmittler und weiß im Grunde nicht, dass sie auch für Privat- und Industriekunden arbeiten? Ein Trauerspiel.

Und die grundsätzliche Frage bleibt - WIE soll man konkret seine Rechtssprachekenntnisse nachweisen?

Zitat:
"Darüber hinaus müssen Sie in jedem Falle fundierte Kenntnisse der deutschen Rechtsprache –
insbesondere auf den Gebieten des Zivil- Straf- und Verwaltungsrechts einschließlich des jeweiligen
Verfahrensrechts – nachweisen.
Es muss danach klar sein, dass Sie in der Lage sind, rechtliche Begriffe aus den verschiedenen Bereichen
gerichtlicher Verfahren richtig zu verstehen und zutreffend zu übertragen.
Als Nachweis geeignet sind qualifizierte Zeugnisse oder Bescheinigungen über den erfolgreichen
Abschluss eines entsprechenden Kurses. Die Lehrveranstaltung muss mit einer Prüfung abgeschlossen
worden sein. Aus dem Zeugnis oder der Bescheinigung muss sich Art und Umfang des vermittelten
Stoffes und der abgelegten Prüfung ergeben."

Möglichkeit: Summer School Rechtssprache. Prima, wieviele Plätze gibt's da? 50 oder so? Für wieviele betroffene Kollegen? Meines Erachtens Tausende.

Ansonsten gibt's immer noch keine Hilfestellung seitens der Behörden. Und genau das ist es, was mich so furchtbar ank...t. Sie wollen alles, aber sagen nicht, wie man's erreichen kann.

Frustrierte Grüße,
Iris
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Jerzy Czopik
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Nachweis ja, aber wofür? Jul 28, 2008

"Als Nachweis geeignet sind qualifizierte Zeugnisse oder Bescheinigungen über den erfolgreichen
Abschluss eines entsprechenden Kurses. Die Lehrveranstaltung muss mit einer Prüfung abgeschlossen worden sein. Aus dem Zeugnis oder der Bescheinigung muss sich Art und Umfang des vermittelten Stoffes und der abgelegten Prüfung ergeben."

Vor einigen (naja, vielen) Jahren habe ich die Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher (für Polnisch) bei der IHK zu Düsseldorf bestanden. Zu
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"Als Nachweis geeignet sind qualifizierte Zeugnisse oder Bescheinigungen über den erfolgreichen
Abschluss eines entsprechenden Kurses. Die Lehrveranstaltung muss mit einer Prüfung abgeschlossen worden sein. Aus dem Zeugnis oder der Bescheinigung muss sich Art und Umfang des vermittelten Stoffes und der abgelegten Prüfung ergeben."

Vor einigen (naja, vielen) Jahren habe ich die Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher (für Polnisch) bei der IHK zu Düsseldorf bestanden. Zu damaligen Zeitpunkt hieß es bei dem für mich zuständigen OLG Hamm, dass nur diejenigen ermächtigt werden, die überdurchschnittliche Leistungen in dieser Prüfung erzielt haben. Die Prüfung habe ich als Jahresbester bestanden und wurde daraufhin problemlos ermächtigt. Dies liegt mittlerweile über 15 Jahre zurück. Nach dem Willen dieser neuen Regelung ist all das, was ich bis jetzt gemacht habe, offensichtlich nur Müll gewesen, denn für Gerichte habe ich nur sehr wenig gearbeitet.
Ich möchte aber auch einen ermächtigten Übersetzer sehen, der den Anforderungen entspricht (Es muss danach klar sein, dass Sie in der Lage sind, rechtliche Begriffe aus den verschiedenen Bereichen gerichtlicher Verfahren richtig zu verstehen und zutreffend zu übertragen), der dann auch zutreffend einen Handelsregisterauszug oder eine Bilanz übersetzt. So gesehen schränkt der Gesetzgeber unseren Berufsstand wirklich fürchterlich ein. Das zeugt nur wirklich davon, dass die Damen und Herren, die das Gesetz erlassen sowie die, die dabei mitgewirkt haben (warum drängt sich mir hier immer wieder eine bestimmte Organisation auf... Zufall oder wie? Wer macht denn die Summer School?... ein Schelm, wer Böses dabei denkt) von Sprache(n) kaum eine Ahnung haben.
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Marian Pyritz
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Bestandsschutz bis Ende 2010 Jul 28, 2008

Den Unmut der Kollegen kann ich gut verstehen und nachvollziehen.

Bis zum 31.12.2010 besteht für die bereits ermächtigten Übersetzer ein Bestandsschutz. Ich hoffe, dass bis dahin weitere Alternativen zum Nachweis der sicheren Kenntnisse der deutschen Rechtssprache aufgezeigt werden.

Nach der jetzigen Regelung sind qualifizierte Zeugnisse ODER ein Kurs mit anschließender Prüfung offensichtlich unabdingbar. Was sind das für Zeugnisse, und warum werden hier Berufserf
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Den Unmut der Kollegen kann ich gut verstehen und nachvollziehen.

Bis zum 31.12.2010 besteht für die bereits ermächtigten Übersetzer ein Bestandsschutz. Ich hoffe, dass bis dahin weitere Alternativen zum Nachweis der sicheren Kenntnisse der deutschen Rechtssprache aufgezeigt werden.

Nach der jetzigen Regelung sind qualifizierte Zeugnisse ODER ein Kurs mit anschließender Prüfung offensichtlich unabdingbar. Was sind das für Zeugnisse, und warum werden hier Berufserfahrung und Referenzen überhaupt nicht berücksichtigt?
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Iris Schlagheck-Weber
Iris Schlagheck-Weber  Identity Verified
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Bestandsschutz HÖCHSTENS bis Ende 2010 Jul 29, 2008

Hallo Marian,

die Sache mit dem Bestandsschutz bis Ende 2010 stimmt so nicht ganz. Ich behalte meine Ermächtigung (laut OLG Köln) nur bis Mai 2009, d. h. die Zeit läuft.

Deshalb fühle ich mich ja auch so gehetzt. Summer School für 2008 ist ja bereits gelaufen, hier also Fehlanzeige. Und - wie bereits angemerkt, keinerlei Hilfestellung von den Behörden. Daher gehe ich im schlimmsten Fall davon aus, dass ich ab Juni 2009 ohne Ermächtigung dastehe und mir somit ein
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Hallo Marian,

die Sache mit dem Bestandsschutz bis Ende 2010 stimmt so nicht ganz. Ich behalte meine Ermächtigung (laut OLG Köln) nur bis Mai 2009, d. h. die Zeit läuft.

Deshalb fühle ich mich ja auch so gehetzt. Summer School für 2008 ist ja bereits gelaufen, hier also Fehlanzeige. Und - wie bereits angemerkt, keinerlei Hilfestellung von den Behörden. Daher gehe ich im schlimmsten Fall davon aus, dass ich ab Juni 2009 ohne Ermächtigung dastehe und mir somit ein Teil meiner Existenzgrundlage genommen wird.
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Marian Pyritz
Marian Pyritz  Identity Verified
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Kürzere Laufzeit der Ermächtigung Jul 29, 2008

Hallo Iris,

warum wurde Dir eine kürzere Frist lediglich bis Mai 2009 gesetzt?
Gibt es dafür eine Begründung vom Oberlandesgericht Köln?


 
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