right of superficies Erbbaurecht

Creator:
Language pair:English to German
Definition / notes:Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten, gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (des sogenannten Erbbauzinses) auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten.

Siehe auch: http://en.wikipedia.org/wiki/Superficies
URL:http://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht
All of ProZ.com
  • All of ProZ.com
  • Term search
  • Jobs
  • Forums
  • Multiple search