Staatsanwalt, der prokurator

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Language pair:German to Polish
Definition / notes:Ein Staatsanwalt (feminine Form Staatsanwältin), in manchen Staaten auch Procurator, Procureur bzw. Prosecutor genannt, ist bei Gericht oberster Vertreter der Anklage. Er ist in vielen Ländern ein Staatsbediensteter, in Deutschland z. B. ein Beamter im höheren Justizdienst in einer Staatsanwaltschaft und damit ein Organ der Rechtspflege.
In der Bundesrepublik Deutschland kann Staatsanwalt nur werden, wer als Volljurist die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst hat.
URL:https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt
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