Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer: Erste Steuererklärung
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Jan-Christoph Müller
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Mar 23, 2017

Hallo zusammen,

ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung als freiberuflicher Übersetzer, die noch dazu auch meine erste Steuererklärung generell ist.

Ich war im letzten Jahr, und bin es immer noch, als Kleinunternehmer tätig.
Da ich mich erst gegen Mitte des Jahres für die Selbstständigkeit entschieden habe und in der ersten Zeit hauptsächlich mit Kundenakquise und Organisatorischem beschäftigt war, ist mein Jahresumsatz überschaubar geblieben un
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Hallo zusammen,

ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung als freiberuflicher Übersetzer, die noch dazu auch meine erste Steuererklärung generell ist.

Ich war im letzten Jahr, und bin es immer noch, als Kleinunternehmer tätig.
Da ich mich erst gegen Mitte des Jahres für die Selbstständigkeit entschieden habe und in der ersten Zeit hauptsächlich mit Kundenakquise und Organisatorischem beschäftigt war, ist mein Jahresumsatz überschaubar geblieben und rechtfertigt eigentlich nicht die Kosten eines Steuerberaters.

Meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung, nachdem ich Anlage S zur Einkommenssteuererklärung bereits ausgefüllt habe. Meine EÜR habe ich mittels einer Exceltabelle vorgenommen, da nach meinen Recherchen das Verwenden des offiziellen EÜR-Formulars für Kleinunternehmer nicht verpflichtend ist.

Mir ist bewusst, dass für mich als Kleinunternehmer eigentlich die "Nullbesteuerung" bezüglich der Umsatzsteuer gelten müsste, allerdings habe ich auch Einkünfte aus dem Ausland, sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten.

Meine Frage ist nun, wie trage ich diese nicht steuerbaren Umsätze (bitte um Berichtigung, wenn ich falsche Begrifflichkeiten verwende) nun in die USt-Erklärung ein?

Auf Seite 1 muss ich in Zeile 34 (Umsatz im Kalenderjahr 2016) meinen Gesamtumsatz als Kleinunternehmer eintragen.
Diese Zeile verweist auf die Berechnung nach § 19 Abs. 1 und 3 UStG, in welchem es u.a. heißt:

(3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1

Heißt das nun, hier muss ich nur meine Umsätze von Kunden aus Deutschland eintragen?

Nach meinem Verständnis müssen alle weiteren Umsätze (EU/Drittland) lediglich in Zeile 57 (nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG) bzw. 58 (übrige nicht steuerbare Umsätze [Leistungsort nicht im Inland]) eingetragen werden. Ist das so korrekt?

Gibt es hier noch mehr Kleinunternehmer, die mit der selben Problematik konfrontiert sind?
Vielen Dank!
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Rolf Keller
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Am besten alles genau nach Schema F, dann freut sich das Finanzamt Mar 23, 2017

Jan-Christoph Müller wrote:

Meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung, nachdem ich Anlage S zur Einkommenssteuererklärung bereits ausgefüllt habe.

In deinem Fall spielt es vermutlich keine Rolle, aber: "Man" stellt normalerweise erst die Umsatzsteuererklärung fertig, weil man Zahlen daraus für die EÜR braucht, und danach Zahlen aus der EÜR für die Anlage S. So herum wird ein Schuh daraus.


Meine EÜR habe ich mittels einer Exceltabelle vorgenommen, da nach meinen Recherchen das Verwenden des offiziellen EÜR-Formulars für Kleinunternehmer nicht verpflichtend ist.

Ich würde trotzdem (und NUR) das EÜR-Formular abgeben, nicht die Excel-Tabelle. In deiner Excel-Tabelle stehen wahrscheinlich mehr Informationen als nötig, oder es fehlen welche. Je weniger das Finanzamt weiß und je vertrauter der Sachbearbeiter mit dem ist, was du einreichst, umso besser.


 
Jan-Christoph Müller
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Aber was ist "Schema F"? Mar 24, 2017

Okay, danke für die Aufklärung. Mir stellt sich als Jemand, der sich zum ersten Mal mit dem Thema Steuererklärung beschäftigt, eben die Frage, was "Schema F" ist.

Kann ich bezüglich meiner Fragen also davon ausgehen, dass ich generell in der richtigen Zeile bin?

Gut, wenn das EÜR-Formular auch bei Kleinunternehmern generell zu bevorzugen ist, werde ich mich da nochmal dransetzen.


 
Rolf Keller
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Manchmal ist es einfach nur Deutsch ... Mar 24, 2017

Jan-Christoph Müller wrote:

die Frage, was "Schema F" ist.


Das findest du per Google, im deutschen Wörterbuch oder hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Schema_F.
Blitzschnell recherchieren ist für den Übersetzer die halbe Miete.

Kann ich bezüglich meiner Fragen also davon ausgehen, dass ich generell in der richtigen Zeile bin?


Das mag jemand anders beantworten, ich habe die Formulare nicht auf diesem PC.


 
Jan-Christoph Müller
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Die Frage bleibt Mar 27, 2017

Danke, aber Deutsch ist meine Muttersprache. Selbstverständlich weiß ich, was "Schema F" bedeutet ...

Meine ursprüngliche Frage bleibt also bestehen. Gibt es hier keine Kleinunternehmer mit Kunden aus dem Ausland, die weiterhelfen könnten?


 
Maria Deutsch
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in Steuerberater investieren? Mar 27, 2017

Ich bin in einer ähnlichen Situation, habe mich aber entschieden, eine Steuerberaterin zu beauftragen.
Aus mehreren Gründen:

1) Bei mir greift die Kleinunternehmer-Regelung nicht, damit ist es nochmal komplizierter. (Kunden aus dem Ausland habe ich auch)

2) Wir selbst sind ja Fachkräfte, und ärgern uns über Kunden, die Feld-, Wald- und Wiesendolmetscher oder -übersetzer beauftragen. Wenn ein Kunde professionelle sprachliche Unterstützung haben möchte, dan
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Ich bin in einer ähnlichen Situation, habe mich aber entschieden, eine Steuerberaterin zu beauftragen.
Aus mehreren Gründen:

1) Bei mir greift die Kleinunternehmer-Regelung nicht, damit ist es nochmal komplizierter. (Kunden aus dem Ausland habe ich auch)

2) Wir selbst sind ja Fachkräfte, und ärgern uns über Kunden, die Feld-, Wald- und Wiesendolmetscher oder -übersetzer beauftragen. Wenn ein Kunde professionelle sprachliche Unterstützung haben möchte, dann soll er sich auch an einen Profi wenden. Umgekehrt mache ich es mit meinen steuerlichen Angelegenheiten genauso. Die Steuerberaterin weiß genau, was das Finanzamt wie haben möchte.

3) Ich spare durch den Service meiner Steuerberaterin viel Zeit, und kann mich besser auf meine eigentliche Arbeit als Dolmetscherin konzentrieren, wenn ich meine Steuerangelegenheiten in guten Händen weiß.

Die Kosten für den Steuerberater richten sich ja nach dem eigenen Einkommen, i.d.R. sind es ein paar hundert Euro im Jahr.

Just my two cents.
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